Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Geld für Wärmeschutz
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Stadt fördert Altbau-Sanierung mit Bonusprogramm
Einstimmig hat der Gemeinderat die "Richtlinien zum Bonusprogramm Energetische Sanierung im privaten Altbaubereich" beschlossen. Mit dem Bonusprogramm, für das die Verwaltung im Doppelhaushalt 2011/12 jährlich 250.000 Euro bereitstellt, sollen private Hauseigentümer gefördert werden, die den Wärmeschutz ihrer Altbau-Immobilie verbessern möchten.
Zweck der Förderung ist es, nachhaltig Heizenergie einzusparen und somit die CO2-Emissionen in Karlsruhe zu reduzieren. Diese freiwillige Leistung gewährt die Stadt für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises sowie für Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle, etwa durch Dämmung der Außenwände oder dem Austausch von Fenstern. Die Stadt zahlt eine Pauschale von 150 Euro für den Ausweis, wenn zuvor eine nach den Richtlinien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Energiesparberatung durchgeführt wurde. Außerdem übernimmt sie zehn Prozent der Kosten für die Wärmeschutzverbesserungen, die der Energiesparberater vorgeschlagen hat. Die Maßnahmen muss dann ein Fachbetrieb durchführen.
Die Obergrenze für eine Wohneinheit liegt hier bei 2.000 Euro, für jedes Gebäude stehen maximal 5.000 Euro bereit. Sanierungszuschüsse unter 500 Euro deckt das Bonusprogramm nicht ab. Förderfähig sind Wohngebäude, deren Bauantrag bis Ende 1983 gestellt wurde.
Die Richtlinien treten ab 1. September 2011 in Kraft. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Antragsformulare und Richtlinien
Faltblatt (PDF, 881 KB) Übersichtliche Darstellung zum Ausdruck
Richtlinien Bonusprogramm (PDF, 36 KB) Rechtliche Grundlagen des Bonusprogramms
Antrag auf Zuschuss Energieausweis (PDF, 58 KB) Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises
Antrag auf Zuschuss Wärmeschutz (PDF, 106 KB) Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
