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Karlsruhe: Leben und Arbeiten

Wohnraumförderung und -versorgung


Als Bestan­d­­teil des existen­­zi­el­len Bedürf­nis­ses, gehört "Wohnen" mit zu den öffent­­li­chen Aufgaben. Um dieser Aufgabe nachzu­­kom­­men wirken Bund, Land, Gemeinden und Gemein­­de­­ver­bände bei der sozialen Wohnraum­för­de­rung zusammen.

Staatliche Hilfe soll Investoren zum Wohnungs­­­bau anreizen und sozial Schwä­che­ren zu Wohnungs­­ei­­gen­tum oder bezahl­­ba­ren Mietwoh­­nun­­gen verhelfen.

 

Wohnungsversorgung

Wohnraumförderungs­ge­setz (PDF, 64 KB) §3 Gesetz über die soziale Wohnraum­för­de­rung (­WoFG) vom 13.09.2001, BGBl. S. 2376

 

Instrumente der Wohnungspolitik

Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld wird als Mietzu­schuss für Mieter und Lasten­zu­schuss für Eigen­tü­mer eines Eigenheims oder einer Eigen­tums­woh­nung auf Antrag gewährt.

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Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnbe­rech­ti­gungs­schein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozi­al­woh­nung).

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Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Im jährlichen Landes­wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm stehen zinsver­bil­ligte Darlehen für eigen­ge­nutz­te Eigen­tums­maß­nah­men und Darlehen und Zuschüsse für den Mietwoh­nungs­bau zur Verfügung.

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Karlsruher Mieten

Karlsruher Mieten

Allgemein sind bei Rechts­aus­künf­ten über das Mietrecht die rechts­be­ra­ten­den Berufe zuständig. Ratsu­chen­den mit geringem Einkommen garantiert das Beratungs­hil­fe­ge­setz die Beratung in Angele­gen­hei­ten des Zivil­rechts durch einen Anwalt.

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Wohnungsunternehmen

Wohnungsunternehmen

Wohnungs­bau­ge­sell­schaf­ten und Wohnungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten mit Wohnbe­stand in Karlsruhe.

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