Karlsruhe: Besondere Personengruppen
Pflegeheime
Übersicht
Übersicht über die Pflegeheime in Karlsruhe
Weiterführende Information
Heimgesetz Bundesministerium für Justiz
Informationsmaterial der Ministerien
Auf der Suche nach einem Heim (PDF, 206 KB) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Heimbeirat Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pflegeheime bieten pflegebedürftigen Menschen, die nicht mehr alleine leben können oder auch wollen, Vollversorgung, Betreuung und Pflege rund um die Uhr.
In Karlsruhe sind die baulichen Standards der bestehenden Altenpflegeheime unterschiedlich. Um das richtige Heim für sich zu finden, sollte man sich mehrere Häuser, die die persönlichen Bedingungen (Lage; Ausstattung; Beschäftigungs- und Betreuungsangebote usw.) erfüllen, anschauen und die Preise miteinander vergleichen.
Stellt sich im Laufe des Aufenthaltes heraus, dass die Pflege und Versorgung nicht den eigenen Wünschen entspricht und sich die Situation im Heim durch Gespräche mit der Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung und Heimleitung sowie den Vertretern der Bewohner in den Heimen (Heimbeirat oder Heimfürsprecher) nicht verändern lässt, besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung der bestehenden Kündigungsfrist den Heimvertrag zu kündigen und in ein anderes Haus zu wechseln. Die Unterstützung des Pflegebedürftigen durch eine Vertrauensperson ist für die Organisation des Umzuges sicher hilfreich.
Die monatlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes in Karlsruhe variieren Anfang 2012 bei:
| Pflegestufe I | von ca. 2.100 bis 3.100 Euro |
| Pflegestufe II | von ca. 2.400 bis 3.550 Euro |
| Pflegestufe III | von ca. 2.800 bis 4.200 Euro |
Sie setzen sich zusammen aus den Pflegekosten für die
Grund- und Behandlungspflege sowie die soziale
Betreuung, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und
hauswirtschaftliche Versorgung (so genannte
Hotelkosten), den Investitionskosten für den Bau,
die Erhaltung und Renovierung des Hauses und der
Ausbildungsumlage.
Personen, die zur Finanzierung des Pflegeheimes keine
Leistungen der Sozialhilfe benötigen, wenden sich bei
Beratungsbedarf an das Seniorenbüro der Stadt
Karlsruhe
Telefon: 0721 133-5084 oder
Wenn zur Finanzierung des Altenpflegeheimplatzes die eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) plus die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Höhe von
| Pflegestufe I | bis 1.023 Euro |
| Pflegestufe II | bis 1.279 Euro |
| Pflegestufe III | bis 1.550 Euro |
| Härtefall | bis 1.918 Euro |
| Kurzzeitpflege | bis 1.550 Euro |
nicht ausreichen, können ergänzende Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch XII beim örtlich zuständigen Sozialamt
beantragt werden. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
nach dem letzten Wohnort vor Aufnahme ins
Pflegeheim.
In Karlsruhe sind die Ansprechpersonen für die
Pflegeheimberatung im Sozialamt zu erreichen
unter
Telefon: 0721 133-5055 oder 0721 133-5096
Alle Angaben, die auf den Unterseiten über Angebote und Anbieter gemacht werden, sind ohne Gewähr.
