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Karlsruhe: Besondere Personengruppen

Pflegeheime

Übersicht

Übersicht über die Pflegeheime in Karlsruhe

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Kurzzeitpflege

Heimgesetz Bundes­­mi­­nis­te­rium für Justiz

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Auf der Suche nach einem Heim


Auf der Suche nach einem Heim (PDF, 206 KB) Bundes­­mi­­nis­te­rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ihre Rechte als Heimbewohner/in


Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Bundes­­mi­­nis­te­rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Heimbeirat


Der Heimbeirat Bundes­­mi­­nis­te­rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Charta


Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Bundes­­mi­­nis­te­rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Pflege­heime bieten pflege­be­dürf­ti­gen Menschen, die nicht mehr alleine leben können oder auch wollen, Vollver­­­sor­­gung, Betreuung und Pflege rund um die Uhr.

In Karlsruhe sind die baulichen Standards der beste­hen­­den Alten­pfle­­ge­heime unter­­schie­d­­lich. Um das richtige Heim für sich zu finden, sollte man sich mehrere Häuser, die die persön­li­chen Bedin­­gun­­gen (Lage; Ausstat­tung; Beschäf­ti­gungs- und Betreu­ungs­­an­­ge­­bo­te usw.) erfüllen, anschauen und die Preise mitein­an­­der verglei­chen.

Stellt sich im Laufe des Aufent­hal­tes heraus, dass die Pflege und Versorgung nicht den eigenen Wünschen entspricht und sich die Situation im Heim durch Gespräche mit der Wohnbe­reichs­lei­tung, Pflege­dienst­lei­tung und Heimlei­tung sowie den Vertretern der Bewohner in den Heimen (Heim­bei­rat oder Heimfür­spre­cher) nicht verändern lässt, besteht die Möglich­keit, unter Einhaltung der beste­hen­den Kündi­gungs­frist den Heimver­trag zu kündigen und in ein anderes Haus zu wechseln. Die Unter­stüt­zung des Pflege­be­dürf­ti­gen durch eine Vertrau­ens­per­son ist für die Organi­sa­tion des Umzuges sicher hilfreich.

Die monat­­li­chen Kosten eines Pflege­heim­­plat­­zes in Karlsruhe variieren Anfang 2012 bei:

Pflege­­stufe I von ca. 2.100 bis 3.100 Euro
Pflege­­stufe II von ca. 2.400 bis 3.550 Euro
Pflege­­stufe III von ca. 2.800 bis 4.200 Euro


Sie setzen sich zusammen aus den Pflege­­kos­ten für die Grund- und Behan­d­­lungs­­pflege sowie die soziale Betreuung, den Kosten für Unterkunft und Verpfle­­gung und hauswir­t­­schaft­­li­che Versorgung (so genannte Hotel­­kos­ten), den Inves­ti­ti­­ons­­kos­ten für den Bau, die Erhaltung und Renovie­rung des Hauses und der Ausbil­­dungs­­um­lage.

Personen, die zur Finan­­zie­rung des Pflege­hei­­mes keine Leistungen der Sozial­hilfe benötigen, wenden sich bei Beratungs­­­be­darf an das Senio­ren­büro der Stadt Karlsruhe
Telefon: 0721 133-5084 oder

E-Mail

Wenn zur Finan­­zie­rung des Alten­pfle­­ge­heim­­plat­­zes die eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) plus die monat­­li­chen Leistungen der Pflege­­ver­­­si­che­rung in Höhe von

Pflege­­stufe I bis 1.023 Euro
Pflege­­stufe II bis 1.279 Euro
Pflege­­stufe III bis 1.550 Euro
Härtefall bis 1.918 Euro
Kurzzeit­pfle­ge bis 1.550 Euro


nicht ausreichen, können ergänzende Leistungen nach dem Sozial­­ge­­setz­­buch XII beim örtlich zustän­di­gen Sozialamt beantragt werden. Die örtliche Zustän­dig­keit richtet sich nach dem letzten Wohnort vor Aufnahme ins Pflegeheim.

In Karlsruhe sind die Ansprech­­per­­so­nen für die Pflege­heim­­be­ra­tung im Sozialamt zu erreichen unter
Telefon: 0721 133-5055 oder 0721 133-5096

E-Mail

 

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