Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Abteilungsleitung - Was wir Ihnen bieten
Als Abteilungsleitung bieten wir Auskunft und
Beratung über sämtliche Hilfsangebote nach dem
SGB VIII und ggf. Weiterleitung an weitere zuständige
Stellen.
Abschnitt WJH 1 - Allgemeine
Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Eingliederunghilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Sonstige Hilfen nach dem SGB VIII
Aufgabe der allgemeinen Jugendhilfe ist die
Übernahme der Kosten erzieherischer Hilfen im
ambulanten, teilstationären und vollstationären
Rahmen, sowie die Beratung über Umfang und Höhe der
Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe.
Abschnitt WJH 2
- Tagespflege
- Zuschüsse für Kindergärten, Krippen und Schülerhorte
Beratung und Entscheidung über Zuschüsse zu den Kosten von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen.
Zuschüsse
Für Kindergärten, Krippen und Schülerhorte.
Kontakt
Kontaktdaten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Informationsmaterial
Fotos: 1. Bild Kita Sybelstraße, 2. Bild SJB-ÖA Streeck
