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Karlsruhe: Leben und Arbeiten

Eingliederungshilfe

Voraus­­­set­­­zung für die Gewährung der unten aufge­führ­ten Leistungen ist u. a., dass Sie eine körper­­­li­che, geistige oder seelische Behin­­­de­rung haben, die Sie wesentlich in Ihrer Teilha­­­be­­­fä­hig­keit ein­schränkt und dass keine vorran­­­gi­­­gen Leistungs­­­trä­­­ger vorhanden sind. Bei diesen Leistungen wird auch sozial­hil­­­fe­recht­­­li­che Bedür­f­tig­keit vor­aus­­­ge­­­setzt.

 

Weiterführende Information

 

Frühför­­­­­­­de­rung/Heil­päd­a­­­­­­go­­­­­­­gi­­­­­­­sche Leis­tun­­­­­­gen

Frühför­­­­­­­de­rung/Heil­päd­a­­­­­­go­­­­­­­gi­­­­­­­sche Leis­tun­­­­­­gen

Für Kinder, die noch nicht einge­schult sind.

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Förderung

Förderung

Förderung behin­der­ter Kinder und Jugend­li­che in Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Schulen.

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Betreuung

Betreuung

Kinder die beim Besuch einer Kinder­ta­ges­ein­rich­tung einen besonderen Unterstützungs­be­darf haben, können pädagogische und/oder beglei­tende Hilfen erhalten.

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Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

Für körperlich/­geis­tig behinderte Kinder und Jugend­li­che.

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Hilfe zur schuli­­­­­­­schen Aus­bil­­­­­­dung

Hilfe zur schuli­­­­­­­schen Aus­bil­­­­­­dung

Für einen angemes­se­nen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule.

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Leistun­gen der medizi­­­­­­­ni­­­­­­­schen Reha­­­­­­bi­­­­­­­li­ta­tion

Leistun­gen der medizi­­­­­­­ni­­­­­­­schen Reha­­­­­­bi­­­­­­­li­ta­tion

Wenn Sie nicht kranken­ver­si­chert sind.

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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­le­­­­­­­ben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits­le­­­­­­­ben

Wenn Sie keine vorran­gi­gen Ansprüche gegen die Arbeits­ver­wal­tung, die Renten­ver­si­che­rung oder das Integra­ti­ons­amt haben.

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Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Im Rahmen der Einglie­­­de­rungs­­­hilfe für behin­der­te Menschen können Teil­ha­­­be­leis­tun­­­gen gewährt werden, wenn wegen einer wesent­­­li­chen Behin­­­de­rung Unter­­­stüt­­­zungs­­­­­be­darf besteht.

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Betreute Wohn­mög­­­­­­­lich­kei­ten und behin­­­­­­­der­ten­­­­­­­ge­rech­tes Wohnen

Betreute Wohn­mög­­­­­­­lich­kei­ten und behin­­­­­­­der­ten­­­­­­­ge­rech­tes Wohnen

Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer behin­der­ten­ge­rech­ten Wohnung und möglichen Finan­zie­rungs­hil­fen für den behin­de­rungs­be­ding­ten Mehrauf­wand.

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Versorgung mit Hilfsmitteln

Versorgung mit Hilfsmitteln

Wenn Sie keine Ansprüche gegen vorrangig verpflich­tete Leistungsträger haben (z. B. gesetz­li­che Kranken- und Renten­ver­si­che­rung, Arbeits­ver­wal­tung, Integra­ti­ons­amt, Unfall­ver­si­che­rung).

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Blinden­hil­­­­­­­fe/­Lan­­­­­­­des­b­­­­­­lin­­­­­­­den­hilfe

Blinden­hil­­­­­­­fe/­Lan­­­­­­­des­b­­­­­­lin­­­­­­­den­hilfe

Blinde und sehbe­hin­derte Menschen können Anspruch auf Blinden­hil­fe/­Lan­des­blin­den­hilfe haben.

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Kraftfahrzeughilfe

Kraftfahrzeughilfe

Wenn die Benutzung eines Kraft­fahr­zeu­ges wegen einer wesent­li­chen Behin­de­rung regelmäßig täglich notwendig ist.

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Persönliches Budget

Persönliches Budget

Bei dem Begriff "(Trägerübergrei­fen­des) Persönliches Budget" handelt es sich nicht um eine Leistungs­art, sondern nur um eine besondere Form, Leistungen zu erbringen.

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Beförderungsdienst für Schwerstbehinderte

Beförderungsdienst für Schwerstbehinderte

Schwer­st­­­­­­­be­hin­­­­­­­derte Menschen, die im Stadt­­­­­­­­­­­kreis Karlsruhe wohnen und die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behin­­­­­­­de­rung auf Dauer nicht in der Lage sind, den öffent­­­­­­­li­chen Perso­­­­­­­nen­­­­­­­nah­­­­­­­ver­­­­­­­kehr zu nutzen.

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Kontakt

Kontakt

Kontakt­da­ten der Einglie­de­rungs­hilfe.

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Fotos: 1.+ 3. Bild Dirk Dickgießer, 2. Bild pixelio.de S. Hofschlae­­ger, 4. Bild Claudia Heizmann, 5. Bild pixelio.de Stehpan Bachmann, 6., 10., 12. Bild pixelio.de Rainer Sturm, 7. Bild HWK, 8., 11., 14. Bild SJB, 9. Bild MART, 13. Bild pixelio.de Dr. Klaus Uwe Gerhardt, 15. Bild SJB-ÖA Streeck