Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Eingliederungshilfe
Voraussetzung für die Gewährung der unten aufgeführten Leistungen ist u. a., dass Sie eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben, die Sie wesentlich in Ihrer Teilhabefähigkeit einschränkt und dass keine vorrangigen Leistungsträger vorhanden sind. Bei diesen Leistungen wird auch sozialhilferechtliche Bedürftigkeit vorausgesetzt.
Weiterführende Information
Frühförderung/Heilpädagogische Leistungen
Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Förderung
Förderung behinderter Kinder und Jugendliche in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Betreuung
Kinder die beim Besuch einer Kindertageseinrichtung einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, können pädagogische und/oder begleitende Hilfen erhalten.
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
Für körperlich/geistig behinderte Kinder und Jugendliche.
Hilfe zur schulischen Ausbildung
Für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule.
Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Wenn Sie nicht krankenversichert sind.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Wenn Sie keine vorrangigen Ansprüche gegen die Arbeitsverwaltung, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt haben.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können Teilhabeleistungen gewährt werden, wenn wegen einer wesentlichen Behinderung Unterstützungsbedarf besteht.
Betreute Wohnmöglichkeiten und behindertengerechtes Wohnen
Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer behindertengerechten Wohnung und möglichen Finanzierungshilfen für den behinderungsbedingten Mehraufwand.
Versorgung mit Hilfsmitteln
Wenn Sie keine Ansprüche gegen vorrangig verpflichtete Leistungsträger haben (z. B. gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, Arbeitsverwaltung, Integrationsamt, Unfallversicherung).
Blindenhilfe/Landesblindenhilfe
Blinde und sehbehinderte Menschen können Anspruch auf Blindenhilfe/Landesblindenhilfe haben.
Kraftfahrzeughilfe
Wenn die Benutzung eines Kraftfahrzeuges wegen einer wesentlichen Behinderung regelmäßig täglich notwendig ist.
Persönliches Budget
Bei dem Begriff "(Trägerübergreifendes) Persönliches Budget" handelt es sich nicht um eine Leistungsart, sondern nur um eine besondere Form, Leistungen zu erbringen.
Beförderungsdienst für Schwerstbehinderte
Schwerstbehinderte Menschen, die im Stadtkreis Karlsruhe wohnen und die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf Dauer nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.
Kontakt
Kontaktdaten der Eingliederungshilfe.
Fotos: 1.+ 3. Bild
Dirk Dickgießer, 2. Bild
pixelio.de S. Hofschlaeger, 4. Bild Claudia Heizmann, 5.
Bild pixelio.de Stehpan Bachmann, 6., 10., 12. Bild
pixelio.de Rainer Sturm, 7. Bild HWK, 8., 11., 14. Bild
SJB, 9. Bild MART, 13. Bild pixelio.de Dr. Klaus Uwe Gerhardt, 15. Bild
SJB-ÖA Streeck
