Karlsruhe: Büro für Integration
Integrationskurse
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das neue
Zuwanderungsgesetz,
das die Integration von bleibeberechtigten Migrantinnen und Migranten in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland fördert:
- Neuzugewanderte haben einen Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs,
- Personen, die bereits längere Zeit hier leben sowie Eu-Bürger können ebenfalls, im Rahmen verfügbarer Plätze, zu den Kursen zugelassen werden,
- auch Deutsche Staatsangehörige können, im Rahmen verfügbarer Kursplätze, zur Teilnahme zugelassen werden, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.
Eine Mitarbeiterin vom Büro für Integration
koordiniert die Integrationskurse in Karlsruhe und ist
Ansprechpartnerin in allen damit zusammenhängenden
Fragen.
Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, wird um
Terminvereinbarung gebeten:
Telefon: 0721 133-5727 oder
Liste der Kurse und Kursträger in Karlsruhe
Integrationskurse Mai 2012 (PDF, 140 KB)
Faltblatt Integrationskurse
Integrationskurse in Karlsruhe (PDF, 942 KB)
Puplikationen
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Integrationskursen
Wie können Sie an einem Integrationskurs teilnehmen?
Neuzugewanderte
haben einen Anspruch auf einen Integrationskurs.
Ausnahme bilden die EU-Bürger, die eine
Zulassungsmöglichkeit (siehe unten) haben.
Die Ausländerbehörde prüft bei Erteilung der ersten
Aufenthaltserlaubnis die Notwendigkeit eines
Integrationskurses und stellt eine Berechtigung oder
Verpflichtung zu einem Integrationskurs aus.
Der Berechtigte/Verpflichtete kann sich hiernach
selbst für einen Integrationskursträger entscheiden
und dort den Integrationskurs beginnen.
Neuzugewanderte Spätaussiedler
erhalten falls keine ausreichenden Deutschkenntnisse
vorliegen- bei der Einreise vom Bundesverwaltungsamt
in Friedland einen Berechtigungsschein zum Besuch eines
Integrationskurses, mit dem sie sich direkt an einen
der Sprachkursträger wenden können.
Personen, die bereits länger (vor dem 1. Januar 2005) hier
leben, EU-Bürger sowie Deutsche mit nicht ausreichenden
Kenntnissen der deutschen Sprache und besonderem
Integrationsbedarf
können im Rahmen verfügbarer Plätze eine Zulassung zu
einem Integrationskurs beantragen beim:
-
Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge
Außenstelle Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Antragsformulare Download: www.bamf.de
Struktur und Umfang der Integrationskurse
Die Integrationskurse umfassen insgesamt 660
Stunden Unterricht.
Der 600 Stunden umfassende Sprachkursteil des Kurses ist
in sechs Module von 100 Stunden aufgeteilt.
Es folgt der Orientierungskurs mit 60 Stunden, in dem
eine Einführung in Kultur, Rechtsordnung und die
Geschichte von Deutschland gegeben wird.
Bei Bedarf können Integrationskurse für spezielle
Zielgruppen vorgehalten werden, die bis zu 900
Stunden im Sprachkursteil und 60 Stunden im
Orientierungskurs enthalten (z. B.: Jugend-,
Frauen-/Elternkurse oder auch Förderkurse für Personen,
die einen besondern sprachpädagogischen Förderbedarf
haben).
Für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die noch nicht
(ausreichend) alphabetisiert sind, werden 300 Stunden
Alphabetisierungskurs vor den jeweiligen
Integrationskurs vorgeschaltet.
Am Ende des Kurses steht ab 1. Juli 2009 die skalierte
Prüfung "Deutschtest für Zuwanderer" (DTZ), bisher
Zertifikat Deutsch/B1, nach dem gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen.
Falls der Zuwanderer beim DTZ das Niveau B1 nicht erreicht
bzw., aufgrund unzureichender Kenntnisse, nicht zur
Prüfung zugelassen werden kann, kann ein Antrag auf
Wiederholungskurs (300 Stunden), über den Kursträger,
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt
werden.
Müssen die gesamten 600/900 Stunden Sprachkurs absolviert werden, falls ich sprachliche Vorkenntnisse habe?
Vom Kursträger wird vor Kursbeginn ein Einstufungstest
durchgeführt, um einen optimalen Kurseinstieg für den
Teilnehmenden zu gewährleisten.
Falls der Kursteilnehmende aufgrund des
Testergebnisses nicht in Modul 1 sondern in einem
weiterführenden Modul startet, bleibt dennoch der
Gesamtanspruch von 600/900 Stunden Sprachkurs bis zum
Ablegen des DTZ erhalten, so dass bei Bedarf z. B. auch
ein Modul wiederholt werden kann.
Was kostet der Integrationskurs?
Der Integrationskurs kostet für ausländische
Kursteilnehmer 1,20 Euro pro Unterrichtsstunde.
Für Spätaussiedler und deren Familienangehörige nach
§7 Abs. 2 Satz 1 Bundesvertriebenengesetz entfällt
die Teilnahmegebühr.
Wie wird die Kursgebühr fällig?
Die Kursgebühr wird jeweils vor Kursbeginn des jeweiligen Moduls direkt beim Kursträger fällig, d. h. bei den Sprachkursmodulen sind jeweils 120 Euro und bei Beginn des Orientierungskurses 72 Euro zu zahlen.
Gibt es Möglichkeiten der Kostenbefreiung?
Beziehende von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
können sich auf Antrag vom Kostenbeitrag befreien
lassen.
In besonders gelagerten Härtefällen entscheidet das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Antrag über
eine Kostenbefreiung. Der Antrag ist formlos unter
Beifügung der Nachweise beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge zu stellen.
Welche Träger führen in Karlsruhe derzeit Integrationskurse durch?
Siehe jeweils aktuelle Kursliste in der rechten Randspalte oben (Jeden Monat aktuell).
Ich habe Kinder und benötige Kinderbetreuung während des Integrationskurses. Gibt es einen Kurs mit Kinderbetreuung?
Verschiedene Kursträger (siehe aktuelle Kursliste) bieten
Kurse mit Kinderbetreuung an.
Es ist ebenfalls möglich eine Tagespflegeperson, über
den Pflegekinderdienst der Stadt Karlsruhe, für die
Kurszeit zu suchen:
-
Sozial- und Jugendbehörde
Jugendamt - Pflegekinderdienst
Helmholtzstraße 1
76133 Karlsruhe
Sekretariat
Telefon: 0721 133-5062
Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pflegekinderdienst/tagespflege
Falls Sie einen Kitaplatz für Ihr Kind suchen, wenden Sie sich bitte an:
-
Sozial- und Jugendbehörde
Jugendamt - Abt. Kindertagesstätten
Helmholtzstr. 1
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 133-5133
(Mo, Mi und Do von 10 bis 12 Uhr)
Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten.de
Anträge auf Zuschuss zu Kosten der Tagespflege/Kita gestellt werden bei der:
-
Sozial- und Jugendbehörde
Jugendamt - Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe
Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe
Internet: www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/wjh/beitragszuschuss
Wo erhalte ich Antragsformulare?
Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs sowie Anträge auf Kostenbefreiung erhalten Sie bei den Sprachkursträgern, im Büro für Integration oder direkt als Download beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- www.bamf.de oder unter
- www.integration-in-deutschland.de.
Gibt es weitere Beratungs- und Begleitungsangebote?
Die Migrationberatungsstellen für Erwachsene (MBE)
und der Jugendmigrationsdienst (JMD) bieten Beratung
und Begleitung für Neuzugewanderte in den ersten drei
Jahren des Aufenthalts in Deutschland in allen Fragen
der Integration.
Das Beratungsangebot kann in Krisensituationen auch
von Ausländern und Spätaussiedlern genutzt werden, die
bereits länger als 3 Jahre hier leben.
MBE-Beratungsstellen (Stand: April 2012) (PDF, 33 KB)
Gibt es neben den Integrationskursen weitere Kursangebote in Karlsruhe?
Es gibt in Karlsruhe verschiedene Angebote an
Deutschkursen, Gesprächskreisen und weiterführenden
Angeboten.
Diese "Karlsruher Kurse" haben zum Ziel, die
bundesweiten Integrationskurse auf lokaler Ebene, d.
h. für Karlsruhe, zu ergänzen und den Zuwanderinnen und
Zuwanderern hierdurch die Integration und das Einleben
in Karlsruhe zu erleichtern.
Informationen und Beratung zu den Angeboten erhalten
Sie beim:
-
Sozial- und Jugendbehörde
Büro für Integration
Telefon: 0721 133-5777
