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Karlsruhe: Büro für Integration

Integrationskurse

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das neue
Zuwan­­de­rungs­­­ge­­setz,

das die Integra­tion von bleibe­­be­rech­tig­ten Migran­tin­­nen und Migranten in das wirtschaft­­li­che, kulturelle und gesell­­schaft­­li­che Leben in Deutsch­­land fördert:

  • Neuzu­­ge­wan­­derte haben einen Anspruch auf einmalige Teilnahme an einem Integra­ti­­ons­­kurs,
  • Personen, die bereits längere Zeit hier leben sowie Eu-Bürger können ebenfalls, im Rahmen verfüg­ba­rer Plätze, zu den Kursen zugelassen werden,
  • auch Deutsche Staats­­an­­ge­hö­rige können, im Rahmen verfüg­ba­rer Kursplätze, zur Teilnahme zugelassen werden, wenn sie nicht über ausrei­chende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integra­ti­­ons­­be­dürf­tig sind.

Eine Mitar­­bei­te­rin vom Büro für Integra­tion koordi­­niert die Integra­ti­­ons­­kurse in Karlsruhe und ist Ansprech­par­t­­ne­rin in allen damit zusam­men­hän­gen­den Fragen.

Falls Sie eine persön­li­che Beratung wünschen, wird um Termin­­ver­­ein­­ba­rung gebeten:

Telefon: 0721 133-5727 oder

per E-Mail

 

Liste der Kurse und Kursträger in Karlsruhe

Integrationskurse Mai 2012 (PDF, 140 KB)

Faltblatt Integrationskurse

Integrationskurse


Integrationskurse in Karlsruhe (PDF, 942 KB)

Puplikationen

des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Integra­ti­­ons­­kur­­sen


Wie können Sie an einem Integra­ti­­ons­­kurs teilneh­­men?

Neuzu­­ge­wan­­derte
haben einen Anspruch auf einen Integra­ti­­ons­­kurs.
Ausnahme bilden die EU-Bürger, die eine Zulas­­sungs­mög­lich­keit (siehe unten) haben.

Die Auslän­der­be­hörde prüft bei Erteilung der ersten Aufent­halts­er­laub­­nis die Notwen­­dig­keit eines Integra­ti­­ons­­kur­­ses und stellt eine Berech­ti­­gung oder Verpflich­tung zu einem Integra­ti­­ons­­kurs aus.
Der Berech­tig­te/­­Ver­­pflich­tete kann sich hiernach selbst für einen Integra­ti­­ons­­kur­s­trä­ger entschei­­den und dort den Integra­ti­­ons­­kurs beginnen.

Neuzu­­ge­wan­­derte Spätaus­sie­d­­ler

erhalten falls keine ausrei­chen­­den Deutsch­kennt­­nis­se vorliegen- bei der Einreise vom Bundes­­ver­­wal­tungs­­amt in Friedland einen Berech­ti­­gungs­­­schein zum Besuch eines Integra­ti­­ons­­kur­­ses, mit dem sie sich direkt an einen der Sprach­­kur­s­trä­ger wenden können.

Personen, die bereits länger (vor dem 1. Januar 2005) hier leben, EU-Bürger sowie Deutsche mit nicht ausrei­chen­­den Kennt­­nis­­sen der deutschen Sprache und beson­de­rem Integra­ti­­ons­­be­darf

können im Rahmen verfüg­ba­rer Plätze eine Zulassung zu einem Integra­ti­­ons­­kurs beantragen beim:

  • Bundesamt für Migration und Flücht­linge
    Außen­stelle Karlsruhe
    Durlacher Allee 100
    76137 Karlsruhe
    Antrags­­for­mu­lare Download: www.bamf.de

Struktur und Umfang der Integra­ti­­ons­­kurse

Die Integra­ti­­ons­­kurse umfassen insgesamt 660 Stunden Unterricht.
Der 600 Stunden umfassende Sprach­­kur­s­­teil des Kurses ist in sechs Module von 100 Stunden aufgeteilt.
Es folgt der Orien­tie­rungs­­­kurs mit 60 Stunden, in dem eine Einführung in Kultur, Rechts­ord­­nung und die Geschichte von Deutsch­­land gegeben wird.

Bei Bedarf können Integra­ti­­ons­­kurse für spezielle Zielgrup­­pen vorge­hal­ten werden, die bis zu 900 Stunden im Sprach­­kur­s­­teil und 60 Stunden im Orien­tie­rungs­­­kurs enthalten (z. B.: Jugend-, Frauen-/Eltern­­kurse oder auch Förder­kurse für Personen, die einen besondern sprach­päd­ago­gi­­schen Förder­be­darf haben).

Für Zuwan­­de­rin­­nen und Zuwanderer, die noch nicht (ausrei­chend) alpha­­be­ti­­siert sind, werden 300 Stunden Alpha­­be­ti­­sie­rungs­­­kurs vor den jewei­li­gen Integra­ti­­ons­­kurs vorge­­schal­tet.

Am Ende des Kurses steht ab 1. Juli 2009 die skalierte Prüfung "Deutsch­test für Zuwan­­de­­rer" (DTZ), bisher Zertifikat Deutsch/B1, nach dem gemein­sa­­men europäi­schen Referenz­rah­­men.

Falls der Zuwanderer beim DTZ das Niveau B1 nicht erreicht bzw., aufgrund unzurei­chen­­der Kenntnisse, nicht zur Prüfung zugelassen werden kann, kann ein Antrag auf Wieder­­ho­­lungs­­­kurs (300 Stunden), über den Kursträger, beim Bundesamt für Migration und Flücht­linge gestellt werden.

Müssen die gesamten 600/900 Stunden Sprach­kurs absolviert werden, falls ich sprach­­li­che Vorkennt­­nis­se habe?

Vom Kursträger wird vor Kursbeginn ein Einstu­­fungs­­test durch­ge­führt, um einen optimalen Kursein­­stieg für den Teilneh­­men­­den zu gewähr­leis­ten.

Falls der Kursteil­­neh­­mende aufgrund des Tester­­ge­b­­nis­­ses nicht in Modul 1 sondern in einem weiter­füh­ren­den Modul startet, bleibt dennoch der Gesam­t­an­­spruch von 600/900 Stunden Sprachkurs bis zum Ablegen des DTZ erhalten, so dass bei Bedarf z. B. auch ein Modul wiederholt werden kann.

Was kostet der Integra­ti­­ons­­kurs?

Der Integra­ti­­ons­­kurs kostet für auslän­di­sche Kursteil­­neh­­mer 1,20 Euro pro Unter­richts­­stunde.

Für Spätaus­sie­d­­ler und deren Famili­en­an­­ge­hö­rige nach §7 Abs. 2 Satz 1 Bundes­­ver­­trie­­be­­nen­­ge­­setz entfällt die Teilnah­­me­­ge­bühr.

Wie wird die Kursgebühr fällig?

Die Kursgebühr wird jeweils vor Kursbeginn des jewei­li­gen Moduls direkt beim Kursträger fällig, d. h. bei den Sprach­­kur­s­­mo­­du­len sind jeweils 120 Euro und bei Beginn des Orien­tie­rungs­­­kur­­ses 72 Euro zu zahlen.

Gibt es Möglich­kei­ten der Kosten­­be­frei­­ung?

Beziehende von Arbeits­lo­­sen­­geld II und Sozial­hil­fe können sich auf Antrag vom Kosten­­bei­­trag befreien lassen.

In besonders gelagerten Härte­fäl­len entschei­­det das Bundesamt für Migration und Flücht­linge auf Antrag über eine Kosten­­be­frei­­ung. Der Antrag ist formlos unter Beifügung der Nachweise beim Bundesamt für Migration und Flücht­linge zu stellen.

Welche Träger führen in Karlsruhe derzeit Integra­ti­­ons­­kurse durch?

Siehe jeweils aktuelle Kursliste in der rechten Randspal­te oben (Jeden Monat aktuell).

Ich habe Kinder und benötige Kinder­­be­treu­ung während des Integra­ti­­ons­­kur­­ses. Gibt es einen Kurs mit Kinder­­be­treu­ung?

Verschie­­dene Kursträger (siehe aktuelle Kursliste) bieten Kurse mit Kinder­­be­treu­ung an.

Es ist ebenfalls möglich eine Tages­­pfle­­ge­­per­­son, über den Pflege­kin­­der­­dienst der Stadt Karlsruhe, für die Kurszeit zu suchen:

Falls Sie einen Kitaplatz für Ihr Kind suchen, wenden Sie sich bitte an:

Anträge auf Zuschuss zu Kosten der Tages­­pfle­­ge/Ki­ta gestellt werden bei der:

Wo erhalte ich Antrags­­for­mu­la­re?

Anträge auf Zulassung zu einem Integra­ti­­ons­­kurs sowie Anträge auf Kosten­­be­frei­­ung erhalten Sie bei den Sprach­­kur­s­trä­gern, im Büro für Integra­tion oder direkt als Download beim Bundesamt für Migration und Flücht­linge,

Gibt es weitere Beratungs- und Beglei­tungs­­an­­ge­­bo­te?

Die Migra­ti­on­­be­ra­tungs­­s­tel­len für Erwachsene (MBE) und der Jugend­­­mi­­gra­ti­­ons­­dienst (JMD) bieten Beratung und Begleitung für Neuzu­­ge­wan­­derte in den ersten drei Jahren des Aufent­halts in Deutsch­­land in allen Fragen der Integra­tion.
Das Beratungs­­an­­ge­­bot kann in Krisen­­si­tua­tio­­nen auch von Ausländern und Spätaus­sie­d­­lern genutzt werden, die bereits länger als 3 Jahre hier leben.

MBE-Beratungsstellen (Stand: April 2012) (PDF, 33 KB)


Gibt es neben den Integra­ti­­ons­­kur­­sen weitere Kursan­­ge­­bote in Karlsruhe?

Es gibt in Karlsruhe verschie­­dene Angebote an Deutsch­­kur­­sen, Gesprächs­krei­sen und weiter­füh­ren­den Angeboten.

Diese "Karls­ru­her Kurse" haben zum Ziel, die bundes­wei­ten Integra­ti­­ons­­kurse auf lokaler Ebene, d. h. für Karlsruhe, zu ergänzen und den Zuwan­­de­rin­­nen und Zuwan­­de­­rern hierdurch die Integra­tion und das Einleben in Karlsruhe zu erleich­tern.
Infor­­ma­tio­­nen und Beratung zu den Angeboten erhalten Sie beim:

  • Sozial- und Jugend­be­hörde
    Büro für Integra­tion
    Telefon: 0721 133-5777