Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Betreuungsbehörde
Was wir Ihnen bieten
Beratung
Die Betreuungsbehörde der Stadt Karlsruhe
und die nachstehenden
Betreuungsvereine beraten Sie gerne
in Fragen der Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und
rechtlichen Betreuung:
Deutsches Rotes Kreuz -
Betreuungsverein
Delawarestraße 22
76149 Karlsruhe
Telefon: 0721 9713104
Fax: 0721 9713102
Diakonieverein
Uhlandstraße 45
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 509849-0
Fax: 0721 509849-20
Sozialdienst Katholischer
Frauen e. V. -
Betreuungsverein
Akademiestraße 15
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 91375-0
Fax: 0721 91375-75
Ausführliche
Informationen
Sie erhalten ausführliche
Informationen bei der
-
Stadt Karlsruhe -
Betreuungsbehörde
Stephanienstraße 13
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 151-6643
Fax: 0721 1208481
Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Auch bei Fragen zur rechtlichen Betreuung.
und beim
-
Amtsgericht Karlsruhe
-Betreuungsgericht-
Schlossplatz 23
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-0
oder
-
Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
-Betreuungsgericht-
Karlsburgstraße 10, 76227 Karlsruhe
Telefon: 0721 994-0
weiterhin beim
- Bundesministerium der Justiz
Information und Beratung zu Patientenverfügung erhalten Sie bei der
-
Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg
e. V.
Kaiserstraße 167
76133 Karlsruhe
Telefon: 01805 505999
Am 01. Januar 1992 hat das neue Betreuungsrecht das bis dahin geltende, fast 100 Jahre alte, Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst. Nach dem neuen Betreuungsgesetz werden die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und die Einsetzung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht dann notwendig, wenn
- eine Vorsorgevollmacht nicht vorliegt und
- eine volljährige Person, bei der eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr selbst) besorgen kann.
Interessen wahren
Bei Eintritt des Falles, der eine rechtliche Vertretung notwendig macht, sollte ohne zeitliche Verzögerung gehandelt werden können. Damit die Interessen des Betroffenen gewahrt werden, wird empfohlen, rechtzeitig vorher - also in gesunden Tagen - Vorsorge zu treffen mit einer
- Vorsorgevollmacht
- oder wenn keine Person des Vertrauens vorhanden ist, durch eine
- Betreuungsverfügung.
Vorsorgen
Vorsorge zu treffen, für Zeiten einer geistigen oder
körperlichen Gebrechlichkeit, ist eine wichtige
Angelegenheit, die gut durchdacht sein will. Immer mehr
Menschen machen sich Gedanken über die Zukunft, sollte es
Ihnen gesundheitlich nicht mehr so gut gehen. Sie
möchten entsprechende Regelungen treffen. Es können
schwere Krankheiten, eine psychische Erkrankung oder
geistige, seelische oder körperliche
Behinderungen, z. B. durch einen Unfall,
eintreten.
Dann kann es sinnvoll sein, rechtzeitig eine Person
seines Vertrauens bestimmt zu haben, die wichtige
Entscheidungen in seinem Sinne und zu seinem Wohle
treffen kann. Niemand kann sich auf ein sorgenfreies
Alter einrichten. Betroffen sind wir also letztlich alle.
Ihr Wille zählt!
Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht benennen Sie einen
Bevollmächtigten, der Sie dann in allen Bereichen
vertritt, für die Sie die Vollmacht erteilt haben. Dies
kann finanzielle Fragen ebenso betreffen, wie
gesundheitliche oder Fragen der Versorgung zu Hause
oder im Heim.
Durch genaue Absprachen mit dem Bevollmächtigten haben
Sie die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass Ihre Wünsche
auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie sich selbst
nicht mehr äußern können.
Betreuungsverfügung
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen können
oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, in einer
Betreuungsverfügung festzulegen, wen Sie
im Betreuungsfall als rechtlichen Betreuer
wünschen.
Die Betreuungsverfügung greift also erst
ein, wenn das Betreuungsgericht über die
Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung
entscheidet.
In einer Betreuungsverfügung haben Sie
weiter die Möglichkeit, Ihre Wünsche und
Vorstellungen festzulegen, die dann durch den
rechtlichen Betreuer, soweit möglich,
berücksichtigt werden müssen.
