Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Hilfen des Sozialamts (Abteilung ST – Sozialamt-Teams)
Voraussetzung für die Gewährung der Hilfen ist, dass Sie die beantragten Leistungen nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch vorrangige Leistungen Dritter bezahlen können.Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Hilfearten, den Einkommens- und Vermögensgrenzen oder Unterhaltsfragen zu ambulanter oder stationärer Hilfen haben, beraten wir Sie gerne.
Grundsicherung
Wenn Sie älter als 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Hilfen zur Gesundheit
Wenn Sie Krankenhilfe oder Hilfe zur Familienplanung benötigen.
Hilfen zur Pflege
Wenn Sie zu Hause oder im Heim pflegebedürftig sind oder Ihren Haushalt nicht mehr versorgen können.
Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, die Sie nicht aus eigener Kraft beseitigen können.
Bestattungskosten
Wenn die Kosten für eine Bestattung nicht aufgebracht werden können.
Unterhalt
Unterhaltsverpflichtungen.
Asylbewerber
Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Kontakt
Kontaktdaten und Sprechzeiten der Sozialamt-Teams.
Fotos: 1. Bild
SJB-ÖA Zimmermann,
2.+3.Bild pixelio.de Rainer Sturm, 4. Bild
pixelio.de Lucie Gerhardt, 5. Bild pixelio.de virra, 6.
Bild pixelio.de Wilhelmine Wulff, 7. Bild pixelio.de Gerd
Altmann, 8. Bild SJB-ÖA Streeck
