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Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz

Umweltwissen A - Z

Hier erhalten Sie ein aktuelles Angebot an Antwor­ten zu Umwelt­fra­­gen, das sich auch aus Anfragen am Umwelt­te­le­­fon der Stadt Karlsruhe ergibt. Anregun­gen zur Verbes­­se­rung des Angebotes oder Hinweise auf etwaige Fehler sind erwünscht.

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Abfall Bei Fragen zur Abfall­ent­­sor­­gung kann man sich an das Beratungs­­te­le­­fon des Amt für Abfall­­wir­t­­schaft, Telefon 0721 133-1003 wenden. Wilde Mülla­b­la­­ge­run­­gen und Verschmut­­zun­­gen können Sie unter 0721 133-7082 an die Sauber­keits­hot­­line melden (Band). Sämtliche Infor­­ma­tio­­nen zum Karlsruher Abfall­we­­sen (zum Beispiel Sperr­müll­ter­mine, Altpapier- und Schad­­stoffsam­m­­lun­­gen, Öffnungs­­­zei­ten und Standorte der Glascon­tai­­ner und Wertstoffs­ta­tio­­nen) finden Sie auch im Internet auf den Seiten des Abfall­am­tes.

Abwasser (privat) Fragen zur Abwas­­ser­­be­­sei­ti­­gung im Stadt­­­ge­­biet Karlsruhe beant­wor­tet die Abteilung Stadt­ent­wäs­se­rung des Tiefbau­am­tes, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 133-7410 (Stadt­ent­wäs­se­rung), 0721 133-7450 (Grund­stück­sent­wäs­se­rung), 0721 133-7441 (Kanal­­be­trieb), 0721 133-7460 (Klärwerk), 0721 133-7496 (Zentral­la­­bor), E-Mail: tba@karls­ruhe.de

Abwasser (gewerblich) Anfragen von Gewer­­be­­be­trie­­ben werden vom Umwelt- und Arbeits­­schutz, Telefon 0721 133-3101, beant­wor­tet.

Agenda 21 Infor­­ma­tio­­nen über die Lokale Agenda 21 in Karlsruhe bekommen Sie auf den Inter­­netsei­ten des Agenda­­ver­­eins oder im Agendabüro unter Telefon 0721 133-3118.

Altautoverwertung Auskünfte dazu erteilt die Abfall­rechts­­be­hörde des Zentralen Juris­ti­­schen Dienstes der Stadt Karlsruhe unter Telefon 0721 133-3045.

Alter Flugplatz Der "Alte Flugplatz" in der Nordstadt wurde 2010 als Natur­­schutz­­ge­­biet ausge­wie­­sen und ist laut der Europäi­schen Flora-Fauna-Habitat-Richtline (FFH) als besonders schüt­zens­wert anzusehen. Fragen zu diesem Gebiet beant­wor­tet Ihnen gerne Umwelt- und Arbeits­­schutz, Abteilung Ökologie, Telefon 0721 133-3122, Email: umwelt­ar­­beits­­schutz@­­karls­ruhe.de

Altkleider Profes­­sio­­nelle Altklei­­der­­sam­m­­ler arbeiten in der Regel profi­t­o­ri­en­tiert und verkaufen die gesam­­mel­ten Waren an Dritte-WeltLänder. Geben Sie deshalb bitte Ihre alten, noch brauch­­ba­ren, Kleider, Bettwaren oder Schuhe bei örtlichen Kleider­­kam­­mern oder Secon-Hand-Länden ab. Damit vermeiden Sie lange Trans­­por­t­­wege und schonen so unsere Umwelt. Außerdem unter­stüt­zen Sie so die Hilfs­be­dürf­ti­gen hierzuland. Adressen finden Sie in unserem Konsum­füh­rer www.gruener­­mark­t­­platz.de. Kirchen und andere gemein­nüt­zige Einrich­tun­­gen unter­hal­ten oft Kleider­­con­tai­­ner mit "Fair­wer­tung-Logo". Sollten Sie dieses Logo auf einem Altklei­­der­­con­tai­­ner entdecken, so können Sie sicher sein, dass Ihre gespendete Ware von den Organi­sa­tio­­nen -ohne Profit - in Katastro­­phen­­ge­­bie­ten an die dortige Bevöl­ke­rung verteilt wird. Eine Übersicht über Standorte der Altklei­­der­­con­tai­­ner bekommen Sie beim Amt für Abfall­­wir­t­­schaft (siehe Abfall).

Altlasten Auskünfte über altlas­ten­­ver­däch­tige Flächen, Altlasten oder schädliche Boden­ver­än­de­run­gen auf Grund­stücken erteilt unsere Abteilung Facht­ech­­nik auf schrift­­li­chen Antrag. Telefo­­ni­­sche Rückfragen hierzu unter Telefon 0721 133-3144.

Altpapier gehört nicht in die Mülltonne! Karlsruher Vereine und Schulen führen mehrmals im Jahr Sammlungen durch. Die genauen Termine erfahren Sie beim Amt für Abfall­­wir­t­­schaft unter Telefon 0721 133-1003. Siehe auch "Recy­cling­pa­pier"

Ambrosie Die Hohe oder Beifuß­blätt­rige Ambrosie (Ambrosia artemi­­si­i­­fo­­lia) stammt aus Nordame­rika und vermehrt sich derzeit stark in wärmeren Gebieten Mittel­eu­ro­pas. Sie kann zu erheb­­li­chen gesun­d­heit­­li­chen Problemen führen, insbe­­son­­dere bei Aller­­gi­kern. Die einjäh­ri­ge Art blüht von Juli bis in den September hinein. Sie ist gut erkennbar und schon aus gesun­d­heit­­li­chen Gründen sollte die Ausbrei­tung der Pflanze verhindert werden. Sie kann einfach aus der Erde heraus­­ge­ris­­sen (am besten bevor die Früchte reif sind und sich aussäen) und in den Restmüll geworfen werden. Für weitere Fragen steht die Ökolo­gie­ab­tei­­lung des Umwelt- und Arbeits­­schut­­zes der Stadt Karlsruhe unter Telefon 0721 133-3101 gerne zur Verfügung.

Amphibien Infos zum Amphi­­bi­en­vor­­­kom­­men auf Karlsruher Gemarkung erhalten Sie beim Umwelt- und Arbeits­­schutz, Abteilung Ökologie unter Telefon 0721 133-3101. Siehe "Kröten­wan­­de­rung". Entnahme von Laich ist grund­sätz­lich durch die zuständige Natur­­schutz­­be­hör­de geneh­­mi­­gungs­­pflich­tig. Die Untere Natur­­schutz­­be­hör­de befindet sich beim Zentralen Juris­ti­­schen Dienst der Stadt Karlsruhe, Telefon 0721 133-3041 und -3043. Die Höhere Natur­­schurz­­be­hörde ist beim Regie­rungs­prä­si­di­um Karlsruhe, Schloss­­platz 1-3, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721 926-0.

Artenschutz Infor­­ma­tio­­nen über den Arten­­schutz gibt es beim Zentralen Juris­ti­­schen Dienst, Untere Natur­­schutz­­be­hörde, Telefon 0721 133-3041 oder -3043 sowie beim Regie¬rungs­prä­si­dium Karlsruhe (Obere Natur­­schut­­ze­hör­de), Referat 55 und Referat 56, 76131 Karlsruhe und auf der Homepage der Stadt Karlsruhe unter dem Themen­­be­reich "Leben und Arbeiten / Natur- und Umwelt­­schutz"

Asbest Infor­­ma­tio­­nen zum Umgang mit Asbest und den davon ausge­hen­­den Gefahren bekommen Sie beim Umwelt- und Arbeits­­schutz unter Telefon 0721 133-3101.

Auto Stellen Sie fest, dass ein abgemel­­de­tes Fahrzeug den öffent­­li­chen Verkehrs­­raum behindert, können Sie dies bei der Straßen­ver­­kehrs­­stel­le des Ordnungs- und Bürge­r­am­tes unter Telefon 0721 133-3253, - 3254, - 3257-, 3258 oder - 3284 melden. Bei Ölverlust eines Fahrzeuges im öffent­­li­chen Verkehrs­­raum (Stadt­­­ge­­biet Karlsruhe) wenden Sie sich bitte an das für Ihren Stadtteil zuständige Polizei­re­vier. Steht das betre­f­­fende Fahrzeug dagegen auf einem Privat­­grund­stück (Stadt­­­ge­­biet Karlsruhe) sollten Sie unter Telefon 0721 133-3101 Kontakt mit dem Umwelt- und Arbeits­­schutz aufnehmen. Dort wird gegebe­­nen­falls geprüft ob Verun­rei­­ni­­gun­­gen der Schutz­gü­ter Boden und Wasser vorliegen und weiter­­ge­hende Maßnahmen veranlasst werden müssen. Das Abspritzen von Fahrzeugen im öffent­­li­chen Verkehrs­­raum ist gemäß § 2, Absatz 1 der Polizei­­ver­­ord­­nung der Stadt Karlsruhe über die öffent­li­che Sicherheit und Ordnung auf den Straßen verboten. Dies gilt auch für solche Grund­stücks­flä­chen, die unmit­tel­­bar an die Straße angrenzen und ohne Benzi­n­ab­­schei­­der zur Straße hin entwässert werden. Bei Zuwider­han­d­­lung stellt dies eine Ordnungs­­­wi­d­­rig­keit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Warmlau­­fen­las­­sen des Motors ist im übrigen gem. § 30 Absatz 1 Straßen­ver­­kehrs­ord­­nung (StVO) ebenfalls verboten und kann beim zustän­di­gen Polizei­re­vier zur Anzeige gebracht werden.

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