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Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz

Schadensfälle

Schadens­­­­­­fälle mit wasser­­­­­­ge­­­­­­fähr­­­­­­den­­­­­­den Stoffen


Was sind wasser­­­­­­ge­­­­­­fähr­­­­­­den­­de Stoffe?

Wasser­­­­­­ge­­­­­­fähr­­­­­­dende Stoffe sind Stoffe die geeignet sind, nachhaltig die physi­­­­­­ka­­­­­­li­­­­­­sche, chemische oder biolo­­­­­­gi­­­­­­sche Beschaf­­­­­­fen­heit des Wassers zu verändern. Als bekann­teste Stoffe sind Heizöl, Diesel- bzw. Verga­­­­­­ser­­­­­­kraft­­­­­­stoff zu nennen.

Was ist bei einem Schadens­fall zu tun?
Durch das Austreten von wasser­­­­­­ge­­­­­­fähr­­­­­­den­­­­­­den Stoffen können erhebliche Gefahren für den Boden, das Grund­­­­­­was­­­­­­ser oder das Oberflä­chen­­­­­­ge­wäs­­­­­­ser ausgehen. Bei einem Schadens­fall mit wasser­­­­­­ge­­­­­­fähr­­­­­­den­­­­­­den Stoffen (z.B. Unfälle im Straßen- und Binnen­­­­­­ver­­­­­­kehr, Überfül­­­­­­lun­­­­­­gen von Heizöl­tanks, inner­­­­­­be­trie­b­­­­­­li­che Störfäl­le etc.) sind die Schad­­­­­­stof­­­­­­fe­in­­­­­­träge möglichst zeitnah und vollstän­­­­­­dig zu beseitigen.

Im Falle eines einge­tre­te­­­­­­nen Schaden­­­­­­ser­eig­­­­­­nis­­­­­­ses ist zur unmit­tel­­­­­­ba­ren Gefah­ren­ab­wehr daher umgehend eine der nachfol­­­­­­gen­­­­­­den Einrich­tun­­­­­­gen zu verstän­­­­­­di­­­­­­gen:

  • Feuer­wehr­leit­­­­­­stelle bei der Brand­­­­­­di­rek­tion der Stadt Karls­ru­he Te­le­fon 0721/133- 3750
  • Notruf Te­le­fon 112
  • Örtliche Polizei­­­­­­dienst­­­­­­stelle
Im Regelfall wird ein Mitar­­­­­­bei­ter/ei­­­­­ne Mitar­­­­­­bei­te­rin der Dienst­­­­­­stelle für Umwelt- und Arbeits­­­­­­schutz entspre­chend des gelten­­­den Alarm­­­­­­pla­­­­­­nes für den Stadtkreis Karlsruhe von der Feuer­wehr­leit­­­s­tel­le zum Unfall­or­t angefor­­­­­­dert.

In Abstimmung mit der Einsatz­lei­tung der Feuerwehr vor Ort wird dann entschie­­­­­­den, welche Sofor­t­­­­­­maß­­­­­­nah­­­­­­men (z.B. Abgraben des verun­rei­­­­­­nig­ten Bodens, Auslegen eines Ölschlän­­­­­­gels im Gewässer zur Bindung des Öls etc.) zur unmit­tel­­­­­­ba­ren Gefah­ren­ab­wehr erfor­­­­­­der­­­­­­lich sind.

Je nach Ausmaß des Schadens werden auch Folge­­­­­­maß­­­­­­nah­­­­­­men (z.B. Erkun­­­­­­dungs­­­­­­­­­­­maß­­­­­­nah­­­­­­men zur Ermitt­lung der Schad­­­­­­stof­f­aus­­­­­­brei­tung sowie bei Bedarf Sanie­rung des Bodens und/oder des Grund­­­­­­was­­­­­­sers etc.) ergriffen.

Im Rahmen der öffentlich-recht­­­­­­li­chen Aufgaben legt die Dienst­­­­­­stelle für Umwelt- und Arbeits­­­­­­schutz die notwen­­­­­­di­­­­­­gen Schritte zur Behebung des Schadens fest und überwacht diese. Für die Ausführung bzw. Beglei­tung der weiteren Maßnahmen vor Ort, sind durch den Pflich­ti­­­­­­gen unabhän­­­­­­gige Sachver­­­­­­­­­­­stän­­­­­­dige (Inge­­­­­­nieur­­­­­­bü­ros, chemische Labors) zu beauf­tra­­­­­­gen.
 

Legen von Ölschlängeln im Rheinhafen


Bergung Tanklastzug


Abpumpen des Tankinhalts


Aushub der Untergrundkontamination


Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen


Betroffene Schutzgüter

Betroffene Schutzgüter