Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Fragen und Antworten zur Umweltzone
Karte der Umweltzone (seit 01.01.09) in Karlsruhe (PDF, 350 KB)
Fahrverbote für Autos und Lastwagen mit schlechten Abgaswerten sind in Karlsruhe zum 1. Januar 2009 erstmals in Kraft getreten (Schadstoffgruppe 1).
Seit 1. Januar 2012 gelten in Karlsruhe Fahrverbote auch für Fahrzeuge mit roter Plakette (Schadstoffgruppe 2).
Ab 1. Januar 2013 greifen die Fahrverbote auch für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette). Ab diesem Zeitpunkt dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Karlsruher Umweltzone einfahren.
Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über die aktuelle Entwicklung informiert.
Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt nach Schadstoffausstoß mit Plaketten. Die Plaketten sind kreisförmig, haben einen Durchmesser von ca. acht Zentimeter und je nach Schadstoffklasse eine unterschiedliche Farbe (rot=2, gelb=3, grün=4). Die Plakette ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt auf der Grundlage der Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge (35. BImSchV) sowie der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissions-Schlüsselnummer.
Mit der grünen
Plakette hat man eine unbefristete Fahrerlaubnis
in der ganzen Umweltzone.
Mit der gelben
Plakette bestand eine bis zum 31. Dezember 2012
befristete Fahrerlaubnis in der ganzen Umweltzone.
Mit der roten
Plakette bestand eine bis zum 31.Dezember 2011
befristete Fahrerlaubnis in der ganzen Umweltzone.
Die Fahrverbote betreffen Fahrzeuge, die gemäß 35. BImSchV in Schadstoffgruppe 1 eingruppiert sind und keine Plakette erhalten. Weitere Fahrverbote erfolgten stufenweise je nach Schadstoffgruppe (Plakettenfarben gelb /rot) und wurden in der Presse bekannt gemacht.
Seit 1.1.2013 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakete die Umweltzone Karlsruhe befahren.
Rechtsgrundlage ist die Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) für Kraftfahrzeuge vom 10. Oktober 2006, (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793). Die Kennzeichnungsverordnung in der aktuellen Fassung ist am 8. Dezember 2007 in Kraft getreten und stellt ein Werkzeug im Kampf gegen Feinstaub und andere Schadstoffe dar.
Kennzeichnungsverordnung (PDF)
Nein, die Umweltplakette gilt bundesweit in jeder Umweltzone und muss somit nur einmal beschafft werden. Die Regelungen zum Befahren der Umweltzone werden allerdings für jede betroffene Stadt individuell festgelegt.
Nein, das bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie nicht vorhaben eine Umweltzone zu befahren, ist keine Plakette erforderlich. Zahlreiche Kommunen planen allerdings die Einrichtung von Umweltzonen. Eventuell ist es dann bei Urlaubsfahrten oder bei Besuchen erforderlich durch ausgewiesene Umweltzonen fahren zu müssen.
Ja, auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen
benötigen eine Plakette, wenn diese die Umweltzone
befahren möchten. Es gelten für Fahrzeuge, die im Ausland
zugelassen sind, die gleichen Regelungen wie für deutsche
Fahrzeuge.
Entscheidend für die Zuordnung zu einer der vier
Schadstoffgruppen ist die EG-Abgasrichtlinie, die
von dem ausländischen Fahrzeug eingehalten wird. Um eine
Plakette zu erhalten, muss ein entsprechender Nachweis
über die Einhaltung der europäischen Abgasnormen
70/220/EWG oder 88/77/EWG in ihrer jeweils geltenden
Fassung vorgelegt werden (bei in Deutschland
zugelassenen Fahrzeugen erfolgt dies über die in den
Fahrzeug-Zulassungspapieren eingetragene
Emissions-Schlüsselnummer).
Wenn ein Fahrzeug im Ausland zugelassen ist und aus den
Fahrzeugpapieren nichts ersichtlich ist, muss ein
geeigneter Nachweis (z.B. Hersteller-Bescheinigung)
vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei
ausländischen Fahrzeugen die Schadstoffgruppe nach dem
Jahr der Erstzulassung. Näheres findet sich in §6 der
Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV).
Weitere Infos und die Plaketten sind in den Bürgerbüros
der Stadtverwaltung Karlsruhe erhältlich.
Regelungen zur Umweltzone / Feinstaubplakette
Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt
Das Befahren von Umweltzonen ohne zulässige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld, inklusive Verwaltungs- und Zustellgebühr, in Höhe von 63,50 € sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg geahndet.
Nein, dies ist nicht der Fall.
Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone Karlsruhe nimmt in der Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt entgegen. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Erteilte Ausnahmegenehmigungen aus anderen Kreisen mit Umweltzonen in Baden-Württemberg gelten - bei gleichem Sachverhalt - auch in Karlsruhe.
Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt
Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellen) werden der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet. Sie benötigen daher ebenfalls eine Plakette, um eine Umweltzone befahren zu dürfen.
Die Plakette wird zwar umgangssprachlich gerne als Feinstaubplakette bezeichnet. Besser ist jedoch die Bezeichnung Schadstoffplakette, da auch andere Schadstoffe, wie etwa Stickoxide (NOx), bei der Einstufung berücksichtigt werden.
Bei Fahrzeugpapieren,
die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt
wurden steht die Emissions-Schlüsselnummer im
Feld "Schlüsselnummer zu 1" des Fahrzeugscheins.
Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1.Oktober
2005 ausgestellt wurden steht die
Emissions-Schlüsselnummer in Feld 14.1 des
Fahrzeugscheins.
Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern
dieses Schlüssels. Daraus ersieht man in der
Zuordnungstabelle der Schadstoffklassen dann die
entsprechende Plakettenfarbe, die das Fahrzeug zur
Befahrung der Umweltzone erhält.
Die Plaketten sind in den Bürgerbüros der Stadtverwaltung Karlsruhe erhältlich. Bei den AU-Werkstätten, DEKRA, TÜV, GTÜ und anderen Sachverständigenorganisationen sind diese Plaketten ebenfalls kostenpflichtig erhältlich. Die Plakette gilt deutschlandweit in allen Umweltzonen.
Bestellung Plakette für Kfz mit Diesel-Motor
Bestellung Plakette für Kfz mit Ottomotor
Grundsätzlich nicht. Da die Plakette aber mit dem Kfz-Kennzeichen versehen ist, benötigen Sie auch dann eine neue Plakette, wenn das Fahrzeug ein neues Kfz-Kennzeichen bekommt oder wenn Sie das Fahrzeug nachgerüstet haben (z.B. mit einem Dieselpartikelfilter) und Sie dadurch eine bessere Plakette bekommen können.
Informationen über Nachrüstsysteme finden Sie in der Partikelfilter-Datenbank.
Partikelfilter-Nachrüstsysteme für Dieselfahrzeuge
Nach einer "Förderlücke" im Jahr 2011 wird seit Anfang
2012 der nachträgliche Einbau von
Partikelminderungssystemen bei älteren
Diesel-Fahrzeugen wieder staatlich bezuschusst. Die
Förderung beträgt 330,00 Euro (Festbetragszuschuss)
pro Fahrzeug und kann ausschließlich für Nachrüstungen in
Anspruch genommen werden, die zwischen dem 1. Januar und
dem 31. Dezember 2012 durchgeführt werden. Die
verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt
durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA).
Anträge können ab dem 1. Februar 2012 gestellt werden.
Informationsseite des Bundesumweltministeriums zum Förderprogramm
Informationsseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
