Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz
Aushub/Gebäuderückbau
Aushub-/Rückbau- und
Entsorgungskonzeptionen
Im Zuge von Baumaßnahmen unterscheidet man zwischen Neubauprojekten auf der "grünen Wiese" und von Bauprojekten auf bereits genutzten Grundstücken, was bedeutet, dass entweder eine Entkernung mit Umbau oder der komplette Rückbau eines Gebäudes mit einem anschließenden Neubau durchgeführt wird.
Im Zuge von Baumaßnahmen unterscheidet man zwischen Neubauprojekten auf der "grünen Wiese" und von Bauprojekten auf bereits genutzten Grundstücken, was bedeutet, dass entweder eine Entkernung mit Umbau oder der komplette Rückbau eines Gebäudes mit einem anschließenden Neubau durchgeführt wird.
Bei beiden Möglichkeiten fallen in der Regel Bodenaushub und Abbruchmaterialien unterschiedlichster Qualität an. Um ein gesetzeskonformes Umgehen mit diesen Materialien sicherzustellen, ist die Ausarbeitung von entsprechenden Konzeptionen notwendig. Die Baufreigabe erfolgt im Einzelfall erst nach Genehmigung des vorgelegten Aushub- und Entsorgungskonzeptes bzw. Rückbau- und Entsorgungskonzeptes durch den Umwelt- und Arbeitsschutz.
Aushub- und Entsorgungskonzeptionen
Grundlage für die Entscheidung, ob im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein Aushub- und Entsorgungskonzept für die Maßnahme vorzulegen ist, sind projekt- und damit auch standortbezogene Parameter. Ein solches Konzept ist in der Regel immer dann vorzulegen, wenn:
- der Standort des geplanten Gebäudes sich im Bereich
von anthropogenen Auffüllungen
befindet (d.h. das Bodenmaterial enthält relevante
Anteile an Fremdstoffen wie Bauschutt,
Ziegelbruch, Schlacken, Glas, Metall etc.)
- der Standort industriell oder gewerblich genutzt
wird
- auf dem Grundstück eine Altlast,
altlastverdächtige Fläche oder schädliche
Bodenveränderung im Sinne des § 2 des
Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG vom
17.03.98) vorliegt.
- die vorgesehene Aushubmenge größeren Umfangs ist
- Darstellung der geplanten Maßnahme textlich und
zeichnerisch
- Ermittlung der zu erwartenden
Aushubmengen
- Darstellung der Vorgehensweise und Bewertung
der durchgeführten analytischen
Untersuchungen einschließlich der
abfallrechtlichen Einstufung
- Vorschläge für die Vergabe der jeweiligen
Abfallschlüsselnummern (AVV-Schlüssel und
-Bezeichnung)
- Angabe der vorgesehenen Entsorgungswege und die dazugehörigen Entsorgungsnachweise
Für die Auflistung der anfallenden Materialchargen, der Entsorgungswege sowie der Entsorgungsnachweise liegt ein Formular zum Download bereit.
Formular Entsorgungskonzeption (PDF, 453 KB)
Rückbau- und Entsorgungskonzeptionen
Schließt die vorgesehene Baumaßnahme im Vorfeld den Rückbau eines bestehenden Gebäudekomplexes mit ein, gestaltet sich die Vorgehensweise unter Umständen wesentlich aufwendiger. Die Notwendigkeit eines entsprechenden Konzeptes hängt überwiegend von der Art und Menge des anfallenden Materials ab. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzept ist immer dann vorzulegen, wenn:
- das Gebäude industriell oder gewerblich genutzt
wurde
- es sich um einen größeren Gebäudekomplex
handelt
- auf Grund des Baujahres mit dem Anfall von
besonders kritischen Materialien wie z.B.
Asbest, PAK-haltigem Parkett, PCB-haltigen Anstrichen etc.
zu rechnen ist
- die zu erwartende Menge an Rückbaumaterialien größeren Umfangs ist
Mit einer Rückbaumaßnahme wird der Bauherr zum Abfallerzeuger beziehungsweise Besitzer dieser Abfälle. Er muss daher nicht nur die Bestimmungen der Bauordnung, sondern ergänzend auch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften des Abfall-rechts beachten. Eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Belange kann Schwierigkeiten beim Abfallmanagement verhindern, zu einem reibungslosen Ablauf der Maßnahme beitragen und Kosten sparen.
Die einzelnen Verfahrensschritte zur Erstellung eines Rückbaukonzeptes sind in einem Schema unter nachfolgendem Link dargestellt:
Diagramm Schritte zur Erstellung eines Rückbaukonzeptes (PDF, 22 KB)
Das Rückbau- und Entsorgungskonzept ist analog dem Aushub- und Entsorgungskonzept gegliedert. Neben den erwarteten Massen ist darzulegen, wie mit dem Abbruchmaterial aus abfallrechtlicher Sicht umgegangen werden soll: Abfallvermeidung, Getrennthaltung, Sortierung, Einstufung nach Abfallarten und die vorgesehenen Entsorgungswege sind plausibel und nachprüfbar durch entsprechende Nachweise dar-zulegen.Für die Auflistung der anfallenden Materialchargen, der Entsorgungswege und Entsorgungsnachweise kann auch hier das zum Download bereit stehende Formular verwendet werden.
Formblatt "Beurteilung der Erzeugerbehörde" (PDF, 444 KB)

