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Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz

Landschaftspflege

Mit Landschafts­pflege werden Maßnahmen zum Schutz und zur Entwick­­lung von Natur und Landschaft bezeichnet. Im Vorder­­grund steht dabei das aktive Handeln des Menschen, um bestimmte Zustände in der Landschaft zu erzielen. Als Leitbild gilt oftmals die reich­hal­tig geglie­­derte, struk­tur­rei­che Kultur­­lan­d­­schaft mit Landschafts­e­le­­men­ten wie Hecken, Bäumen, Wiesen usw.

Neben diesen allge­­mei­­nen Zielen sind für jeden Landschaft­s­­typ, je nach Naturraum, Standort und histo­ri­­scher Entwick­­lung, charak­te­ris­ti­­sche Ziele für die Landschaft­s­ent­wick­­lung zu formu­­lie­ren, um uniforme Landschafts­­bil­­der zu vermeiden. Nicht in jede Landschaft passen zum Beispiel Hecken und Feldge­höl­ze gleicher­ma­ßen.

Die Pflege von Landschafts­e­le­­men­ten wie Hecken, Feldge­höl­zen, Heide- und Riedflä­chen als Teile einer naturnahen Landschaft wird bei der Landschafts­pfle­ge ebenso betrieben wie die extensive Nutzung von landwir­t­­schaft­­li­chen Flächen (Streu­obst­wie­­sen, Wiesen, Acker­­bra­chen). Hierbei wird zum Beispiel das Instrument des Vertrags­na­tur­­schut­­zes angewandt (Förde­run­gen z.B. über die Landschafts­pfle­­ge­richt­­li­­nie).

Viele Maßnahmen im Rahmen der Landschafts­pflege haben zum Ziel, bestimmte Entwick­­lungs­­­sta­­dien zu erhalten oder wieder­­her­­zu­s­tel­len (Steuerung der natür­li­chen Sukzes­­sion). Nur so können Lebens­räume für Arten offener Standorte erhalten werden, beispiels­­weise durch die Entbu­­schung von Sandrasen und Orchi­­de­en­wie­­sen. Sehr oft werden Landschafts­pfle­­ge­maß­nah­men dann notwendig, wenn die frühere landwir­t­­schaft­­li­che Nutzung ausbleibt, Flächen brach fallen, verbuschen und wieder bewalden, wodurch bestimmte Arten ihren Lebensraum verlieren, wie wärme­lie­­bende oder konkur­renz­schwa­che Arten.

Rekul­ti­vie­run­­gen bzw. Renatu­rie­run­­gen von Landschafts­­be­ein­träch­ti­gun­gen, beispiels­­weise bei Abbau­stät­ten (Stein­brü­che, Kiesgru­­ben) oder Eingrif­fen ins Landschafts­­bild, zählen, ebenso wie Maßnahmen im Rahmen des Biotop­­ver­­­bun­­des, zu den Aufga­­ben­­be­rei­chen der Landschafts­pflege.

Landschaftspflegerichtlinie (LPR) (PDF, 179 KB)

Antrag auf Zuwendung nach LPR (PDF, 44 KB)

Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach LPR (PDF, 29 KB)

Die Landschafts­pfle­richt­­li­­nie stellt in diesem Zusam­­men­hang ein Förder­in­stru­­ment dar. Inter­es­­sen­ten sollten vor dem Ausfüllen eines Antrages nähere Infor­­ma­tio­­nen beim Umwelt- und Arbeits­­schutz einholen (Tel. 0721 133 3123 oder 0721 133 3122).

Da nicht für alle schüt­­zens­wer­ten Gebiete Förder­­mit­tel zur Verfügung stehen, sind ergän­zen­de Konzepte erfor­­der­­lich, wie etwa Beweidungs- oder Prozess­­schutz, bei dem Eingriffe in Biotope seltener statt­­fin­­den oder ganz aufgegeben werden (Wildnis, Bannwald). Darüber hinaus gilt es, mit der Landwir­t­­schaft gemeinsam finan­­zier­­bare Bewir­t­­schaf­tun­­gen zu entwickeln (Pilot­pro­jekt Wetter­s­­bach).

Auf lokaler Ebene bietet es sich an, die Bevöl­ke­rung in den Biotop­­­schutz und die Biotopp­flege aktiv einzu­­­be­­­zie­hen, so zum Beispiel in Form von Paten­­­schaf­ten.

 

Pflegeeinsatz Alter Flugplatz


Eichenforstung


Pflegeeinsatz Fritschlach


Pflegeeinsatz Knittelberg


Pflegeeinsatz Rosengarten


Pflegeeinsatz Rüppurrer Wiesen


Pflegeeinsatz Südliche Hardt