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Karlsruhe: Natur- und Umweltschutz

European Energy Award (eea)

 

Auf Beschluss des Gemein­­de­ra­tes vom 17.07.2007 beteiligt sich die Stadt Karlsruhe am European Energy Award® (eea). Der eea ist ein Zerti­­fi­­zie­rungs­­­ver­­fah­ren, mit dem die Klima­­schutz­ak­ti­vi­tä­ten von Kommunen erfasst, bewertet und regelmäßig überprüft werden können. Ein einheit­­li­ches Bewer­tungs­­­schema soll dabei einen direkten Vergleich einzelner Städte oder Gemeinden ermög­li­chen.

Mit dem eea wird auch die Energie­ar­beit vor Ort prämiert: Kommunen, die in den sechs vorge­ge­be­nen Handlungs­fel­dern eine Zieler­rei­chung von mindestens 50 Prozent der Maximal­punkt­zahl vorweisen, erhalten die Auszeich­nung "European Energy Award". Ab 75 Prozent Zieler­rei­chung wird ein sogenann­ter Gold-Standard verliehen. Voraus­set­zung ist eine neutrale Überprü­fung der vorge­nom­me­nen Selbst­ein­schät­zung durch einen externen Auditor. Zur Aufrecht­er­hal­tung einer Auszeich­nung muss diese externe Begut­ach­tung alle drei Jahre wiederholt werden. Insgesamt beteiligen sich alleine in Baden-Württem­berg fast 50 Städte und Gemeinden am eea. Das Land fördert die Teilnahme über das "Klima­schutz-Plus"-Programm mit einem einmaligen Zuschuss. Bundesweit sind es rund 200 Kommunen und Landkreise.
 

Inhalt­li­che Umsetzung in Karlsruhe

Neben einer umfang­rei­chen Bewertung des Ist-Stands fordert der European Energy Award® die Erstellung und Fortschrei­­bung eines energie­­po­­li­ti­­schen Arbeits­pro­­gramms mit konkreten Verbes­­se­rungs­maß­nah­men. Ebenso ist eine regel­mä­ßige Bericht­er­­stat­tung auf Basis interner Audits Pflicht. Damit eignet sich die Teilnahme am eea in besonderem Maße als Umsetzungs- und Berichts­in­stru­­ment für das Karls­ru­her Klima­­schutz­­kon­­zept. Denn zum einen gilt es den umfas­­sen­­den Handlungs­­­ka­ta­log des Klima­­schutz­­kon­­zepts auf Einzel­maß­nah­men "herun­ter­­zu­­bre­chen". Zum anderen ist über die internen Audits eine konti­­nu­ier­­li­che Bewertung und Dokumen­ta­tion des erreichten Stands gewähr­leis­tet. Es ist deshalb vorgesehen, zukünftig alle zwei Jahre ein eea-Arbeits­pro­­gramm zu erstellen, das sich am jewei­li­gen Doppel­haus­halt orientiert. Darüber hinaus soll dem Gemein­­de­rat jährlich in Form eines Fortschritts­­be­richts über umgesetzte Maßnahmen und die Ergebnisse des internen Audits berichtet werden.

Die Feder­füh­rung beim eea übernimmt der Umwelt- und Arbeits­schutz. Für die stadt­in­terne Kommu­ni­ka­tion klima­schutz­be­zo­ge­ner Aktivi­tä­ten wurde ein umfang­rei­ches "eea-Netzwerk" aufgebaut. Das heißt, in allen relevan­ten Dienst­stel­len und städti­schen Gesell­schaf­ten sind feste Ansprech­part­ne­rin­nen und Ansprech­part­ner einge­bun­den. Der eea sieht zudem eine obliga­to­ri­sche Begleitung durch einen zugelas­se­nen Berater vor. Diesen Part übernimmt die KEK - Karlsruher Energie- und Klima­schutz­agen­tur.