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Karlsruhe: Leben und Arbeiten

Hebammen in Karlsruhe und der Region

Was Sie vor der Geburt erledigen sollten

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei der von Ihnen ausge­wähl­ten Hebamme an:
zur Geburts­vor­be­rei­tung ca. in der 20. Schwan­ger­schafts­wo­che (Bitte denken Sie bei der Auswahl eines Kurses daran, die Hebamme zu fragen, ob Sie auch die Nachbe­treu­ung übernimmt. Dies ist norma­ler­weise üblich. Falls nicht, bitten Sie sie, Ihnen eine Kollegin zu vermit­teln).

  • zur Wochen­bett­nach­sorge ca. 4 - 6 Wochen vor dem errech­ne­ten Entbin­dungs­ter­min
  • zur Hausgeburt ca. in der 20. Schwan­ger­schafts­wo­che
  • Bei Schwan­ger­schafts­be­schwer­den und für Beratung wenden Sie sich bitte direkt an eine Hebamme.

Sonstige Angebote

Weitere Kurse und Angebote, wie z.B. Säuglings­pflege, Babymas­sage etc., werden in der Regel nicht von der Kranken­kasse übernommen. Außerdem arbeiten viele Hebammen mit Homöo­pa­thie, Aroma­the­ra­pie, Kräuter­heil­kunde und anderen alter­na­ti­ven Behand­lungs­me­tho­den. Sprechen Sie die Hebammen darauf an.

Adressen

Hebammenverband Baden-Württemberg

Deutscher Hebammenverband e.V.

 

Hebammenhilfe - Was heißt das eigentlich?

Hebam­­­men­hilfe umfasst die Beratung und Betreuung in der Schwan­­­ger­­­schaft und während der Stillzeit. Sie kann von jeder Schwan­­­ge­ren oder entbun­­­de­­­nen Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt die Kranken­­­kasse.

Beratung
Sie Können zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwan­­­ger­­­schaft Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen und sie um Rat fragen. Sie berät zu allen Fragen, die Sie zu Schwan­­­ger­­­schaft, Geburt und die Zeit danach haben.

Schwan­­­ge­ren­vor­­­­­sorge

Ihre Vorsor­­­ge­ter­­­mine Können Sie auch bei einer Hebamme wahrnehmen. Wenn Sie es wünschen auch wechsel­­­weise mit Ihrem/Ih­­­rer Gynäko­lo­­­gen/in.

Geburts­vor­­­­­be­rei­tung
Allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner können Sie an einem Kurs zur Geburts­vor­­­­­be­rei­tung teilnehmen. (Die Partner­­­ge­­­bühr wird von den Kranken­­­kas­­­sen nicht übernommen und muß daher privat entrichtet werden).

Aus dem Inhalt:

Psychische und körper­­­li­che Vorbe­rei­tung auf die Geburt und die Zeit danach Körper-, Atem- und Entspan­­­nungs­­­­­übun­­­gen Gespräche rund um Schwan­­­ger­­­schaft, Geburts­­­ver­­­lauf und Wochenbett. (Auf Rezept Ihres behan­­­deln­­­den Arztes besteht auch die Möglich­keit der Einzel­un­ter­wei­­­sung.)

Hausgeburt
Falls Sie eine Hausgeburt wünschen oder diesbe­­­züg­­­lich Fragen haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an eine in der Hausge­­­burts­hilfe tätigen Hebamme.

Wochen­­­bet­t­­­be­treu­ung
Sie haben Anspruch auf Hausbe­­­su­che durch eine Hebamme, gleich ob Sie mehrere Tage nach der Geburt in der Klinik verbracht haben, das Kranken­haus wenige Stunden nach der Entbindung verlassen oder zu Hause Ihr Kind bekommen haben.

Was beinhal­tet Wochen­­­bet­t­­­be­treu­ung?

Bei der Mutter:
  • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Still­schwie­­­rig­kei­ten
  • Kontrolle der Gebär­mut­ter­rück­­­bil­­­dung
  • Kontrolle der Wundhei­­­lung einer evtl. Naht (Damm­schnitt, -riß, Kaiser­schnit­t­­­naht)
  • Wochen­­­bet­t­gym­nas­ti­k
Beim Kind:
  • Versorgung des Nabels, Anleitung zur Nabel­pfle­­ge
  • Beobach­tung des allge­­­mei­­­nen Zustandes des Neuge­­­bo­re­­­nen (z.B. Trink­­­ver­­­hal­ten, Hautfar­­be)
  • Anleitung zur Pflege des Babys
  • Hilfe bei Blähun­­gen
Beratende Gespräche über Empfäng­­­nis­­­ver­­­hü­tung, Impfen, Kinder­er­­­zie­hung und alle weiteren Fragen, die sich im Zusam­­­men­le­­­ben mit dem Baby ergeben. Von der Kranken­­­kas­se werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen.

Darüber hinaus haben Sie für die Dauerder Stillzeit noch zweimal die Möglich­keit
sich bei Still­schwie­­­rig­kei­ten oder Fragen zum Abstillen und Ernäh­rung beraten zu lassen.