Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Gebühren
Verwaltungsgebührensatzung Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen.
Gebührenverzeichnis (PDF, 107 KB) Gebührenverzeichnis zu der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen.
Gutachten
Verwaltungsgebührensatzung (PDF, 24 KB) Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und der Grundstücksbewertungsstelle
Zunächst sind für Auszüge aus den im Internet eingestellten Informationen des Gutachterausschusses keine Gebühren zu entrichten. Auf eine spätere Gebührenpflicht wird rechtzeitig im Internet-Angebot des Gutachterausschusses hingewiesen.
Unabhängig hiervon werden von der Geschäftsstelle für
Bodenrichtwert-Auskünfte, gebundene Fertigungen des
Grundstücksmarktberichtes und Auskünfte aus der
Kaufpreissammlung Gebühren auf Grundlage der Satzung
der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von
Verwaltungsgebühren vom 23.10.2001 erhoben.
Für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert
von bebauten und unbebauten Grundstücken
(einschließlich Eigentumswohnungen) sowie Rechten
an Grundstücken entstehen gleichfalls Gebühren nach
Maßgabe der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung
von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des
Gutachterausschusses und der
Grundstücksbewertungsstelle vom 19.03.1991 in der
Fassung vom 23.10.2001. bzw. ab dem 01.01.2010 in der
Fassung vom 15.12.2009.
Werden Gutachten nach § 1 Abs. 2 der Satzung dem Gericht
oder dem Staatsanwalt zu Beweiszwecken erstattet,
bestimmt sich die Entschädigung des
Gutachterausschusses nach den Vorschriften des
Bundesgesetzes über die Entschädigung von Zeugen
und Sachverständigen.
Übersicht
Die nachfolgenden Gebührenangaben dienen (insbesondere für Gutachten) lediglich der groben Orientierung, sie sind nicht umfassend und auch nicht auf den Einzelfall bezogen. Rechtsansprüche können folglich davon nicht abgeleitet werden. Nähere Auskünfte erteilt gerne die Geschäftsstelle.Bodenrichtwert-Auskunft
Je Flurstück 15,00 Euro
Grundstücksmarktbericht
Fertigung je Exemplar 40,00 Euro (gebunden) und 20,00 Euro (pdf-Datei)
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Gebühren je Auskunft betragen als Grundgebühr für
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68,50 Euro |
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101,20 Euro |
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101,20 Euro |
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136,50 Euro |
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207,60 Euro |
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271,50 Euro |
Für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle je weitere angefangene Vergleichsfälle wird ein Zuschlag von 7,70 Euro bzw. 14,30 Euro erhoben. Im Falle einer Stichprobenanalyse erhöht sich die Gebühr um bis zu 200 v.H., für Mehrfamilienhäuser, Verwaltungs-, Geschäfts- und Betriebsgrundstücke jedoch nur bis zu 100 v.H.. Der Maximalbetrag für Auskünfte beträgt 1.000,- Euro.
Gutachten
Bei der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschließlich Eigentumswohnungen) sowie Rechten an Grundstücken bestimmt sich die Gebühr aus dem Verkehrswert nach Abschluss der Wertermittlung. Wertminderungen durch Altlasten, Baumängel, Bauschäden und sonstige wertbeeinflussende Umstände bleiben bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt.
Verursacht die Bewertung von Rechten einen zusätzlichen Aufwand, so erhöht sich die ermittelte Gebühr mehraufwandsabhängig um 10 bis 100 %.
Bei zusätzlichem Aufwand (z.B. umfangreiche bzw. schwierige Ermittlung von Wertermittlungsmerkmalen oder -faktoren, örtliche Aufmessung/Aufnahme der baulichen Anlagen einschließlich Berechnungen, Ermittlung von Abbruchkosten) erhöht sich die Gebühr mehraufwandsabhängig um 10 % bis 100 %. Üblicherweise ergibt sich zumindest ein Zuschlag von 20 % bis 40 %.
Soweit die Leistungen nach dieser Satzung umsatzsteuerpflichtig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
Beispiele zur Gebührenberechnung
Grundalge Gebührensatzung vom 19.3.1991 in der Fassung vom 15.12.2009Verkehrswertgutachten über ein bebautes Grundstück
|
Ermittelter Verkehrswert (= maßgeblicher Wert) |
383.000 Euro | |
| Gebühr | 1.980,00 Euro | |
| Zuschlag
für Staffelmiete (schwierige Ermittlung eines Merkmals), umfangreiche Teilnahme an Besprechungen |
40 % | 792,00 Euro |
| Summe | 2.772,00 Euro | |
| Umsatzsteuer | 19 % | 526,68 Euro |
| Gesamtgebühr |
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3.298,68 Euro |
Verkehrswertgutachten über eine Eigentumswohnung
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Ermittelter Verkehrswert (= maßgeblicher Wert) |
148.000 Euro | |
| Gebühr | 1.220,00 Euro | |
| Zuschlag für örtliche Aufmessung | <20 % | 244,00 Euro |
| Summe | 1.464,00 Euro | |
| Umsatzsteuer | 19 % | 278,16 Euro |
| Gesamtgebühr | 1.742,16 Euro |
Die dargestellten Gebührenberechnungen sind lediglich beispielhaft zu verstehen, sie können je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles erheblich abweichen. Nähere Auskünfte erteilt gerne die Geschäftsstelle.
