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Karlsruhe: Bebauungsplanung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch

­Öffent­li­che Auslegung der Planung im Stadt­pla­nungs­amt

­Öffent­li­che Auslegung der Planung im Stadt­pla­nungs­amt



Frühzei­tige Betei­li­gung der Öffent­lich­keit

Frühzei­tige Betei­li­gung der Öffent­lich­keit



Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan


 

Das Bauge­­setz­­buch sieht zwei Stufen für die Betei­­li­­gung der Öffent­­lich­keit im Bebau­ungs­­­plan­­ver­­fah­ren vor:

Frühzei­tige Betei­­li­­gung der Öffent­­lich­keit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Möglichst frühzeitig soll die Öffent­­lich­keit in den Planungs­­pro­­zess zum Bebau­ungs­­­plan mit einbe­zo­gen werden. Dies wird zu einem Zeitpunkt der Fall sein, wenn bereits ein Rohkonzept für die Planung vorliegt, das auch die allge­­mei­­nen Ziele und Zwecke der Planung schon ausrei­chend konkret darstellt, die Planung aber gleich­­zei­tig noch flexibel und nicht bis in alle Einzel­hei­ten ausge­ar­­bei­tet ist. Je nach erwar­te­tem Interesse der Öffent­­lich­keit wird die Betei­­li­­gung als öffent­­li­che Veran­­stal­tung oder in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe mit ansch­lie­­ßen­­der zweiwö­chi­­ger öffent­­li­chen Auslegung durch­­­ge­­führt.

Öffent­­li­che Auslegung der Planung im Stadt­­­pla­­nungs­­amt mit Gelegen­heit zur Äußerung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Hat der Bebau­ungs­­­plan einen in sich stimmigen Planungs­­­stand erreicht, wird er dem Gemein­­de­rat zur Entschei­­dung über die öffent­li­che Auslegung vorgelegt. Findet der Plan die Billigung des Gemein­­de­rats kann die zweite Stufe der Betei­­li­­gung der Öffent­­lich­keit erfolgen.

Die öffent­li­che Auslegung wird mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe bekannt gegeben. Der Plan liegt dann in der Regel für einen Monat in den Räumen des Stadt­­­pla­­nungs­­amts in der Lammstraße 7, 1. OG, Zimmer D 114 zur Einsicht aus.

In dieser Zeit können Stellung­­nah­­men zum Bebau­ungs­­­plan abgegeben werden. Dies ist schrift­­lich oder mündlich zur Nieder­­schrift bei der Stadt Karlsruhe - Zentraler Juris­ti­­scher Dienst - Rathaus am Marktplatz (Zimmer A 223 oder C 321), möglich.

Sofern sich Bebau­ungs­pläne in dieser Phase befinden, finden Sie diese hier:

Derzeit öffentlich ausliegende Bebauungspläne