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Karlsruhe: Bauordnung

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWaermeG) für Altbauten

Das EWärmeG ist ein Landes­­­ge­­setz für Baden-Württem­berg und betrifft Eigen­tü­me­rin­nen und Eigentümer beste­hen­­der Wohnge­bäude, die ihre Heizungs­­an­lage ab dem 1. Januar 2010 austau­­schen.


Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) (PDF) Bitte beachten Sie neben dem Gesetz auch die Verord­nung (s.u.)!

Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) - Verordnung (PDF)

Solarkataster Wegweiser für Karlsruher Hausbe­­sit­­zer, das solare Potentzial ihres Daches heraus­­zu­­fin­­den und Infor­­ma­tio­­nen auf dem Weg zur eigenen Solar­an­lage.

Energieregion Karlsruhe In der Fachpar­t­­ner­­liste der Energie­re­­gion Karlsruhe finden Hausbe­­sit­­zer quali­­fi­­zierte Spezia­­lis­ten für die Reali­­sie­rung energe­ti­­scher Bau- oder Moder­­ni­sie­rungs­maß­nah­men.

 
 

Zukunft Altbau

Zukunft Altbau ist die unabhängige und neutrale Marketing- und Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne des Minis­te­ri­ums für Umwelt, Natur­schutz und Verkehr Baden-Württemberg zu allen Fragen der energe­ti­schen Sanierung von Wohngebäuden.

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Beratungstelefon

Unter der kosten­freien Telefon­num­mer 08000/12 33 33 berät Sie "Zukunft Altbau" gerne neutral und unabhängig zu allen Fragen der energe­ti­schen Gebäudemo­der­ni­sie­rung und den aktuellen Fördermit­teln und sendet Ihnen Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial zu.


Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes

Das EEWärmeG gilt für alle Neubauten ab 1.1.2009 und verpflich­tet die Bauherrin und den Bauherrn eines neuen Gebäudes, seinen Wärme­e­ner­­gie­­be­darf anteilig mit erneu­er­­ba­ren Energien zu decken (Ersatz­maß­nah­men sind möglich).

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG (PDF)

 

Förderberatung Das Land Baden-Württem­berg, der Bund und die Europäi­sche Union unter­stüt­zen durch staatliche Hilfen Maßnahmen zur ratio­­nel­len Energie­­nut­­zung und zum Einsatz erneu­er­­ba­­rer Energien dort, wo die Markt­kräfte allein nicht ausrei­chend wirken.