Karlsruhe: Bauordnung
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWaermeG) für Altbauten
Das EWärmeG ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen.
Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) (PDF) Bitte beachten Sie neben dem Gesetz auch die Verordnung (s.u.)!
Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) - Verordnung (PDF)
Solarkataster Wegweiser für Karlsruher Hausbesitzer, das solare Potentzial ihres Daches herauszufinden und Informationen auf dem Weg zur eigenen Solaranlage.
Energieregion Karlsruhe In der Fachpartnerliste der Energieregion Karlsruhe finden Hausbesitzer qualifizierte Spezialisten für die Realisierung energetischer Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen.
Merkblatt E-WärmeG (application/pdf, 56 KB)
Nachweisführung nach §6 für Altbauten Solarthermische Anlagen (PDF)
Nachweisführung nach §6 für Altbauten Bioöl oder Biogas (PDF)
Nachweisführung nach §6 für Altbauten Feste Biomasse (PDF)
Nachweisführung nach §6 für Altbauten Wärmepumpe (PDF)
Nachweisführung nach §6 für Altbauten Ersatzweise Erfüllung (PDF)
Nachweisführung nach §6 für Altbauten Entfallen der Nutzungspflicht (PDF)
Nachweisführung nach §6 für Altbauten Wärmeschutz nach EnEV 2007 (PDF)
Nachweisführung nach §6 für Altbauten Wärmeschutz nach EnEV 2009 (PDF)
Zukunft Altbau ist die unabhängige und neutrale Marketing- und Informationskampagne des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg zu allen Fragen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 08000/12 33 33 berät Sie "Zukunft Altbau" gerne neutral und unabhängig zu allen Fragen der energetischen Gebäudemodernisierung und den aktuellen Fördermitteln und sendet Ihnen Informationsmaterial zu.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes
Das EEWärmeG gilt für alle Neubauten ab 1.1.2009 und verpflichtet die Bauherrin und den Bauherrn eines neuen Gebäudes, seinen Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken (Ersatzmaßnahmen sind möglich).
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG (PDF)
Förderberatung Das Land Baden-Württemberg, der Bund und die Europäische Union unterstützen durch staatliche Hilfen Maßnahmen zur rationellen Energienutzung und zum Einsatz erneuerbarer Energien dort, wo die Marktkräfte allein nicht ausreichend wirken.
