Karlsruhe: Leben und Arbeiten
Arbeitsschutz
Gewerbeaufsicht, Immissions- und Arbeitsschutz
Der Bereich des Umweltschutzes des früheren
Umweltamtes der Stadt Karlsruhe wurde im Zuge der
Verwaltungsreform Anfang 2005 durch Übertragung der
Aufgabenbereiche der Gewerbeaufsicht erweitert und
durch den technischen und sozialen Arbeitsschutz
ergänzt.
Die wichtigsten Aufgaben der Gewerbeaufsicht umfassen
den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
, den Schutz der Umwelt und der Menschen vor schädlichen
Immissionen wie Lärm, Staub, Gerüche, Luftschadstoffe
sowie den anlagenbezogenen Gewässerschutz und die
ordnungsgemäße Abfallverwertung und
-entsorgung.
Um diese Ziele zu erreichen, nehmen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches
Gewerbeaufsicht folgende Aufgaben wahr:
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Genehmigungsauflagen vor Ort in Betrieben und auf Baustellen
- Abgabe von fachtechnischen Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren in den Bereichen Immissionsschutz, Wasser, Abfall und Baurecht
- Beratung von Unternehmern, Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen, Bauherren, Bürgern
- Überprüfung von Nachbarschaftsbeschwerden
- Durchführung von Arbeitsplatzmessungen und Lärmmessungen
- im Einzelfall fachliche Vorbereitung zur Verhängung von Sanktionen wie Anordnungen, Stilllegungen, Festsetzung von Bußgeldern
- Einleitung von Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen im Arbeitsschutz, Wasser - und Abfallrecht
- Überwachung des vorschriftenkonformen Verkaufes von gefährlichen Stoffen
- Beratung und Überprüfungen im Transportgewerbe (Gefahrguttransport, spezielle Transportvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals)
- Durchführung von gezielten Überprüfungen in Schwerpunktaktionen.
Die fachliche Zuständigkeit für die Betriebe ergibt sich
gemäß Verwaltungsstrukturreformgesetz nach dem
"Zaunprinzip", d.h. die Behörde, die nach dem
Immissionsschutzrecht für den Betrieb zuständig ist,
nimmt dort auch alle Aufgaben im Umwelt- und
Arbeitsschutz wahr. Der zuständige
Betriebssachbearbeiter ist dabei in den ihm
zugewiesenen Firmen für alle vorgenannten
Aufgabenbereiche verantwortlich.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist zuständig für in
besonderem Maße umweltrelevante Betriebe. Alle übrigen
Betriebe sind bei der Gewerbeaufsicht der Stadt
Karlsruhe angesiedelt, das sind im Stadtgebiet
Karlsruhe ca. 11.000 Betriebe.
Die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungen, Ausnahmegenehmigungen nach dem
Arbeitszeitgesetz und sonstigen
rechtsmittelfähigen Entscheidungen übernimmt der
Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe;
Bußgelder setzt der Bürgerservice und Sicherheit fest.
Ausnahmen:
Die Bereiche
liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums.
Weitere Informationen finden sie hier:
Arbeitsschutz Hier finden Sie Informationen zum Arbeitsschutz vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen.
Betrieblicher Umweltschutz Eine umfangreiche Materialsammlung mit praktischen Informationen und rechtlichen Vorgaben zu zwölf verschiedenen Branchen
