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Karlsruhe: Leben und Arbeiten

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz


Gewer­­be­auf­­sicht, Immissions- und Arbeits­­schutz

Der Bereich des Umwelt­­schut­­zes des früheren Umwelt­am­tes der Stadt Karlsruhe wurde im Zuge der Verwal­tungs­­re­­form Anfang 2005 durch Übertra­­gung der Aufga­­ben­­be­rei­che der Gewer­­be­auf­­sicht erweitert und durch den techni­­schen und sozialen Arbeits­­schutz ergänzt.

Die wichtigs­ten Aufgaben der Gewer­­be­auf­­sicht umfassen den Sicher­heits- und Gesun­d­heits­­­schutz am Arbeits­­platz , den Schutz der Umwelt und der Menschen vor schäd­­li­chen Immis­­sio­­nen wie Lärm, Staub, Gerüche, Luftscha­d­­stof­fe sowie den anlagen­­be­­zo­­ge­­nen Gewäs­­ser­­schutz und die ordnungs­­­ge­mä­ße Abfall­­ver­­wer­tung und -entsor­­gung.

Um diese Ziele zu erreichen, nehmen die Mitar­­bei­te­rin­­nen und Mitar­­bei­tern des Bereiches Gewer­­be­auf­­sicht folgende Aufgaben wahr:

  • Überwa­chung der Einhaltung gesetz­­li­cher Vorschrif­ten und Geneh­­mi­­gungs­­auf­la­­gen vor Ort in Betrieben und auf Baustel­len
  • Abgabe von facht­ech­­ni­­schen Stellung­­nah­­men zu Geneh­­mi­­gungs­­­ver­­fah­ren in den Bereichen Immis­­si­­ons­­schutz, Wasser, Abfall und Baurecht
  • Beratung von Unter­­neh­­mern, Beschäf­tig­ten, Arbeit­­neh­­mer­­ver­­tre­tun­­gen, Bauherren, Bürgern
  • Überprü­­fung von Nachbar­­schafts­­be­schwer­­den
  • Durch­­­füh­rung von Arbeits­­platz­­mes­­sun­­gen und Lärmmes­­sun­­gen
  • im Einzelfall fachliche Vorbe­rei­tung zur Verhän­­gung von Sanktionen wie Anord­­nun­­gen, Still­le­­gun­­gen, Festset­­zung von Bußgel­dern
  • Einleitung von Verfahren zur Erteilung von Erlaub­­nis­­sen und Geneh­­mi­­gun­­gen im Arbeits­­schutz, Wasser - und Abfall­recht
  • Überwa­chung des vorschrif­ten­­kon­­for­­men Verkaufes von gefähr­­li­chen Stoffen
  • Beratung und Überprü­­fun­­gen im Trans­­por­t­­ge­wer­­be (Gefahr­­gut­trans­­port, spezielle Trans­­por­t­vor­­­schrif­ten, Lenk- und Ruhezeiten des Fahrper­­so­nals)
  • Durch­­­füh­rung von gezielten Überprü­­fun­­gen in Schwer­­punk­tak­tio­­nen.

Die fachliche Zustän­­dig­keit für die Betriebe ergibt sich gemäß Verwal­tungs­­struk­tur­re­­for­m­­ge­­setz nach dem "Zaun­prin­­zip", d.h. die Behörde, die nach dem Immis­­si­­ons­­schutz­recht für den Betrieb zuständig ist, nimmt dort auch alle Aufgaben im Umwelt- und Arbeits­­schutz wahr. Der zustän­di­ge Betriebssach­­be­ar­­bei­ter ist dabei in den ihm zugewie­­se­­nen Firmen für alle vorge­­nann­ten Aufga­­ben­­be­rei­che verant­wor­t­­lich.

Das Regie­rungs­­prä­­si­­dium Karlsruhe ist zuständig für in besonderem Maße umwelt­re­le­vante Betriebe. Alle übrigen Betriebe sind bei der Gewer­­be­auf­­sicht der Stadt Karls­ru­he angesie­­delt, das sind im Stadt­­­ge­­biet Karlsruhe ca. 11.000 Betriebe.

Die Erteilung von immis­­si­­ons­­schutz­recht­­li­chen Geneh­­mi­­gun­­gen, Ausnah­­me­­ge­­neh­­mi­­gun­­gen nach dem Arbeits­­zeit­­ge­­setz und sonstigen rechts­­mit­tel­­fä­hi­­gen Entschei­­dun­­gen übernimmt der Zentrale Juris­ti­­sche Dienst der Stadt Karlsruhe; Bußgelder setzt der Bürger­­ser­vice und Sicherheit fest.

 

Ausnahmen:
Die Bereiche

Strahlenschutz

Mutterschutz

Heimarbeit

Produktsicherheit

liegen ausschließ­­­lich in der Zustän­­­dig­keit des Regie­rungs­­­prä­­­si­­­di­ums.


Jahresberichte


Jahresberichte der Gewerbeaufsicht

 

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