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Karlsruhe: Schulen

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2012/13

 

mit Beginn des Schul­jah­res 2012/13 werden lt. § 73 Schul­­ge­­setz alle Kinder schul­pflich­tig, die bis 30. September 2012 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die zwischen dem 01.10.2005 und 30.09.2006 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbe­zirk zustän­di­gen Grund­­schule angemeldet werden.

Kinder, die an Privat­­schu­len angemeldet werden, müssen zuvor an der zustän­di­gen Grund­­schule unter Vorlage des entspre­chen­­den Nachweises abgemel­det werden.

Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2006 und dem 30. Juni 2007 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schul­pflich­ti­­gen Kindes. Voraus­­set­­zung ist die Schul­fä­hig­keit des Kindes, die nach wie vor von der Schul­lei­tung - ggf. unter Einbe­­zie­hung eines pädago­gisch-psycho­lo­­gi­­schen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesun­d­heits­­amts - festge­­stellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schul­­be­­such zurück­ge­stellt.

Die Eltern im Bereich der Stadt Karlsruhe werden gebeten, folgenden Anmel­­de­ter­­min wahrzu­­neh­­men:

Dienstag, 13. März 2012, 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

Zusätzlich stehen die Öffnungs­­­zei­ten der einzelnen Schul­­se­­kre­ta­riate zur Verfügung.

Mitzu­­brin­­gen sind die Geburts­ur­­kunde oder das Famili­en­­stam­m­­buch.

Alle anzumel­­den­­den Kinder sollen möglichst persönlich vorge­­stellt werden.

Ergänzend wird darauf hinge­wie­­sen, dass auch erkrankte oder Kinder mit Behin­­de­run­­gen anzumelden sind. Auf Antrag der Erzie­hungs­­­be­rech­tig­ten besteht die Möglich­keit der vorzei­ti­­gen Einschu­­lung oder der Zurück­stel­lung vom Schul­­be­­such. Die Schul­lei­te­ri­ne­nen und Schul­lei­ter erteilen entspre­chende Auskunft.

Für den Bereich Südstadt gilt folgende Regelung:
In der Uhlan­d­­schule werden keine Schul­an­fän­ger aufge­nom­­men.
Kinder aus diesem Wohngebiet zwischen Schützen- und Kriegs­straße sollen in der Hans-Thoma-Schule angemel­det werden, alle Übrigen (einschl. Schüt­zen­stra­ße) in der Nebenius-Grund­­schule.

Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann einge­schränkt werden, wenn die Bildung zusätz­li­cher Eingangs­­klas­­sen auf Dauer nicht gewähr­leis­tet ist.

Januar 2012 - Die Geschäfts­füh­ren­den Schul­lei­tun­­gen der Stadt Karlsruhe