Karlsruhe: Schulen
Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2012/13
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mit Beginn des Schuljahres 2012/13 werden lt. § 73 Schulgesetz alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. September 2012 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die zwischen dem 01.10.2005 und 30.09.2006 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Kinder, die an Privatschulen angemeldet werden, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden.
Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2006 und dem 30. Juni 2007 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung - ggf. unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts - festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Die Eltern im Bereich der Stadt Karlsruhe werden gebeten, folgenden Anmeldetermin wahrzunehmen:
Dienstag, 13. März 2012, 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.
Zusätzlich stehen die Öffnungszeiten der einzelnen Schulsekretariate zur Verfügung.
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.
Alle anzumeldenden Kinder sollen möglichst persönlich vorgestellt werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch erkrankte oder Kinder mit Behinderungen anzumelden sind. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung oder der Zurückstellung vom Schulbesuch. Die Schulleiterinenen und Schulleiter erteilen entsprechende Auskunft.
Für den Bereich Südstadt gilt folgende Regelung:
In der Uhlandschule werden keine Schulanfänger
aufgenommen.
Kinder aus diesem Wohngebiet zwischen Schützen- und
Kriegsstraße sollen in der Hans-Thoma-Schule angemeldet
werden, alle Übrigen (einschl. Schützenstraße) in der
Nebenius-Grundschule.
Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.
Januar 2012 - Die Geschäftsführenden Schulleitungen der Stadt Karlsruhe
