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Karlsruhe: Stadtgeschichte

Stätten der Demokratie in Karlsruhe

Die ehemalige Haupt- und Residenz­­stadt Karlsruhe ist aufgrund der am 22. August 1818 erlassenen badischen Verfassung und der Ansiedlung der höchsten Gerichte ein zentraler Ort deutscher Demokra­tie­­ge­­schichte. Die badische Verfassung von 1818 wird als die freiheit­­lichs­te des deutschen Frühkons­ti­tu­tio­na­­lis­mus bezeichnet. Sie war Voraus­­set­­zung dafür, dass Baden zu dem Land wurde, in dem im 19. Jahrhun­­dert liberales und demokra­ti­­sches Gedan­ken­­gut am schnells­ten und nachhal­tigs­ten Fuß fasste. Kristal­­li­sa­ti­­ons­­punkt dieser Entwick­­lung wurde das 1822 einge­weihte badische Ständehaus, das erste eigens für diesen Zweck neu errichtete deutsche Parla­­ment­s­­ge­bäude. An diese Tradition knüpfte die Bundes­re­­pu­b­lik mit der Ansiedlung ihrer obersten Gerichte an.

Informationen zur Straße der Demokratie

 

Ständehaus

Das Ständehaus war das erste für diesen Zweck neu errichtete Parla­­ment­s­­ge­bäude in Deutsch­­land. Es gilt als eine Wiege der deutschen Demokratie. Das Gebäude mit Rotunde wurde 1822 von Friedrich Arnold gebaut und blieb bis 1933 Sitz des badischen Landtags. Heute gültige demokra­ti­­sche Normen formu­­lier­ten die Abgeord­­ne­ten im badischen Landtag, in der Zweiten Kammer. Von Karlsruhe aus wirkten diese Debatten in die anderen deutschen Länder hinein und fanden auch im Ausland nachhal­tige Beachtung. Bei einen Luftan­­griff 1944 wurde das Gebäude stark beschädigt, die Ruine 1963 abgerissen. 1993 entstand auf einem Teil des Areals das Neue Ständehaus, das sich durch die Übernahme der Rotunde archi­tek­to­­nisch an das alte Ständehaus anlehnt. Es beherbergt die Stadt­­­bi­blio­thek und die Erinne­rungs­stätte Ständehaus, in der die badische Parla­­ment­s­­ge­­schichte in einer Dauer­aus­s­tel­­lung und über ein multi­­me­­dia­les Infor­­ma­ti­­ons­­sys­tem präsen­tiert wird.

 

Neues Ständehaus mit der Erinnerungsstätte Ständehaus, 1993. <br />Foto: onuk

Neues Ständehaus mit der Erinnerungsstätte Ständehaus, 1993.
Foto: onuk


 

Rathaus

Nach den Plänen des badischen Oberbau­­di­rek­tors Friedrich Weinbren­­ner wurde das Rathaus 1805 bis 1825 im Stil des badischen Klassi­­zis­mus erbaut. Im Zweiten Weltkrieg wurde es bei einem Luftan­­griff zerstört, 1948 bis 1955 wieder aufgebaut. Demokra­tie­­ge­­schicht­­lich bedeutsam war das Rathaus 1849, als es für wenige Wochen Regie­rungs­­­sitz der badischen Republik wurde. Lorenz Brentano sprach vom Rathaus­­bal­­kon zu der auf dem Marktplatz zusam­­men­­ge­ström­ten Menge. 1918 tagte hier die Vorläufige Badische Volks­­re­­gie­rung, die im Zuge der Revolution die Regie­rungs­­­ge­walt übernommen hatte. Heute tagt hier der Gemein­­de­rat.

 

Das Rathaus, 2006.<br />Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe

Das Rathaus, 2006.
Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe


 

"Verfas­­sungs­säule" auf dem Rondell­­platz

Dieser 7,8 Meter hohe und von badischen Greifen flankier­te Obelisk aus rotem Sandstein wurde im Auftrag der Stadt Karlsruhe von 1822 bis 1827 nach den Entwürfen Friedrich Weinbren­­ners errichtet und Großherzog Karl (1786 -1818) gewidmet. Das Bildnis Großherzog Karls und die Inschrift "Dem Gruender der Verfassung die dankbare Stadt Carlsruhe" sind darauf zu erkennen.

Die badische Verfassung von 1818 schrieb einen Landtag mit zwei Kammern vor, so dass nun auch die Staats­bür­ger an der politi­­schen Willens­­bil­­dung beteiligt waren. Sie garan­tierte erstmals bürger­li­che Grund­rechte wie Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz von Eigentum und persön­li­cher Freiheit. Die Verfassung von 1818 schuf damit in Baden eine für die damalige Zeit sehr liberale Gesell­­schafts­ord­­nung.

 

Der Rondellplatz, 2006. <br />Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe

Der Rondellplatz, 2006.
Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe


 

Kaiser-Wilhelm I.-Denkmal
und Denkmal für die 1849 hinge­rich­te­ten Revolu­tio­näre

Das Denkmal für Kaiser Wilhelm I. steht seit 1897 am westlichen Ende der schon 1879 zu seinen Ehren in Kaiser­straße umbenann­ten Langen Straße. Das Reiter­­denk­­mal gewinnt Bedeutung für die Demokra­tie­­ge­­schichte durch die 2002 hinzu­ge­füg­te Kommen­tie­rung in Form von 27 Granit­ta­­feln, die östlich des Denkmals halbkreis­för­mig in den Boden einge­las­­sen wurden. Sie tragen die Namen der badischen und pfälzi­schen Revolu­tio­näre von 1849, die nach der Nieder­schla­­gung der Revolution hinge­rich­tet worden waren. Wilhelm I. hatte als preußi­scher Kronprinz 1849 die Bunde­s­­trup­­pen befehligt, die mit ihrem Sieg über die Revolu­tio­näre das Schicksal der badischen Republik besiegelt hatten.

 

Das Kaiser-Wilhelm I.-Denkmal. <br />Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe

Das Kaiser-Wilhelm I.-Denkmal.
Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe


 

Bundes­­ge­richts­hof

Im Oktober 1950 nahm der Bundes­­ge­richts­hof, das oberste Gericht der Bundes­re­­pu­b­lik Deutsch­­land im Bereich der ordent­­li­chen Gerichts­­bar­keit, im Erbgroß­her­zo­g­­li­chen Palais seine Arbeit auf. Das Palais war 1891 bis 1897 erbaut worden und hatte bis 1918 dem Erbgroß­her­zog (ab 1907 Großher­zog) Friedrich II. als Wohnsitz gedient. Seit den 1950er-Jahren wurden mehrere Erwei­te­rungs­­­bau­ten für den Bundes­­ge­richts­hof erstellt. Seine Bibliothek, die größte rechts­wis­­sen­­schaft­­li­che Biblio­thek Europas, ist öffentlich zugänglich. In einem nördli­chen Neubau befindet sich das Rechts­his­to­ri­­sche Museum.

 

Der Bundesgerichtshof, 2004. <br />Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof, 2004.
Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe


 

Bundes­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richt

1969 zog das Bundes­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richt, das seit 1951 seinen Sitz im Prinz­­Ma­x­Pa­lais hatte, in einen von Paul Baumgarten konzi­pier­ten Neubau, der Trans­pa­renz und Offenheit der freiheit­­lich-demokra­ti­­schen und rechts­­staat­­li­chen Grund­ord­­nung symbo­­li­­sie­ren soll.

Das Bundes­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richt hat die Aufgabe, die Freiheits­­rechte des Einzelnen gegen den Zugriff des Staates zu sichern und Hüter der Verfassung zu sein. Das Gebäude ist für Gruppen­füh­run­gen nach Anmeldung zugänglich.

 

Das Bundesverfassungsgericht am Schlossplatz, 2004. <br />Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht am Schlossplatz, 2004.
Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe


 

Platz der Grund­rechte

Der von Jochen Gerz auf der zentralen Achse der Stadt zwischen Schloss­­platz und Marktplatz gestaltete Platz ist mit 24 roten Tafeln ausge­­stat­tet. Auf der einen Seite tragen diese Aussagen von Vertretern des Rechts und des öffent­­li­chen Lebens, auf der anderen Seite Aussagen von Menschen aus der Bevöl­ke­rung, darunter auch Menschen, über die Recht gesprochen worden ist. Alle Äußerun­gen beschäf­ti­gen sich mit der Frage, was Recht und Unrecht bedeuten. Der Platz wurde 2005 als Geschenk der Stadt zum 50. Geburtstag des Bundes­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richts angelegt. Wegen Bauar­­bei­ten an einem benach­­bar­ten Gebäude ist die Instal­la­tion bis ca. Mitte 2012 abgebaut.

 

Der Platz der Grundrechte, 2005. <br />Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe

Der Platz der Grundrechte, 2005.
Foto: Bildstelle der Stadt Karlsruhe