Grundwasserkataster
Auskunft über Grundwasserstände in Karlsruhe
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Datenschutzinformation)
Behörde
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe
Fax +49 721 133-3059
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Stadt Karlsruhe
Stabsstelle Datenschutz
Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe
+49 721 133-3050 oder +49 721 133-3055
Fax +49 721 133-3059
Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Art. 20 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) beschweren.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Kosten
Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten beziehungsweise die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Die Auskunft von Grundwasserständen in Karlsruhe ist gebührenpflichtig. Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der §§ 1,2,5 und 8 der Satzung Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) i.V.m. lfd. Nr. 1.5.1 des Gebührenverzeichnisses zum Zweck der Erhebung von Gebühren für eine Auskunft über Grundwasserstände erhoben und verarbeitet.
Geplante Speicherdauer
Die Daten werden ab dem Zeitpunkt der Beantragung einer Auskunft für drei Jahre gespeichert.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden.)
Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt.
Verpflichtung Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Unbeschadet Ihrer Rechte aus der DSGVO sind Sie verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen, personenbezogenen Daten bereitzustellen (§§ 1,2,5 und 8 der Satzung Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren).
Sind Sie damit nicht einverstanden, kann Ihnen leider die gewünschte Auskunft von Grundwasserständen nicht erteilt werden.