Seit vielen Jahren wird eine zweite Rheinquerung als Ergänzung der bestehenden Rheinbrücke Karlsruhe Maxau diskutiert. Als Bundesstraße handelt es sich um ein Projekt in Zuständigkeit des Bundes.
Seit 2011 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe für den baden-württembergischen Abschnitt ein Planfeststellungsverfahren im Auftrag des Bundes durchgeführt, um Baurecht zu erhalten. 2017 erging hierfür der Planfeststellungsbeschluss. Die lange Planungs- und Verfahrenszeit resultierte insbesondere aus dem rheinland-pfälzischen Teil der Planungen. Hier gab es größeren Nachbesserungsbedarf bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen. Diese wurden aufgrund der dortigen Eingriffe der Trasse in den Naturschutz notwendig.
Die Stadt Karlsruhe hat gegen die vom Bund vorgelegte Planung einer zweiten Rheinbrücke geklagt, da erhebliche Mängel gesehen wurden und die Belange der Stadt Karlsruhe nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die geplante Straße weist keinen verkehrlichen Mehrwert für die baden-württembergische Seite auf. Der von der zweiten Rheinbrücke kommende Verkehr soll am Ölkreuz wieder auf die zweistreifige Südtangente geleitet werden, was an dieser Stelle zu Kapazitätsengpässen und Sicherheitsproblemen führen würde. Die Stauproblematik wäre dadurch nicht behoben, sondern nur in Richtung Karlsruhe verschoben.
Die Verhandlungen zur Klage fanden am 24. und 25. Juni 2020 vor dem Verwaltungsgericht VGH Mannheim im Bürgerzentrum Südwerk in Karlsruhe statt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Karlsruher Gemeinderats wurde ein Vergleich ausgehandelt, der das beklagte Land dazu verpflichtet, die Brücke um einen Geh- und Radweg zu ergänzen, den ÖPNV aufzuwerten, das Verkehrsaufkommen bis zur Anbindung an die B 36 zu drosseln und bessere Maßnahmen zum Schutz der Natur zu ergreifen.
Informationen zu den Planungen der zweiten Rheinbrücke laut Planfeststellungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
Informationen zur zweiten Rheinbrücke | Regierungspräsidium Karlsruhe
Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens des Landes Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Karlsruhe